Ein 28-Jähriger muss sich am Freitag (17.4.) am Landl wegen schweren Raubes verantworten. Der Wiener soll eine Frau mit maximaler Gewalt attackiert haben – für minimale Beute. Top-Verteidiger Roland Friis übernahm die Vertretung des Angeklagten. Der AMS-Bezieher wird heute professionellen Beistand wohl nötig haben.
Vor Gericht wird heute ein blutiger Vorfall vom 6. Jänner 2026 verhandelt.Damals konsumierten der Mann und das spätere Opfer am Bahnhof Floridsdorf in der Nacht gemeinsam Kokain. Der amtsbekannte 28-Jährige hatte die Frau erst Anfang November 2025 kennengelernt.
Am Bahnhof sperrten sich die beiden angeblich in eine Kabine der Damentoilette ein und konsumierten weiter Drogen. Eine Kokainkugel behielt die Frau im Mund. Als sie diese nicht sofort herausgab, eskalierte die Situation. Der Angeklagte soll ihr mehrere wuchtige Faustschläge ins Gesicht versetzt haben. Die Frau ging zu Boden. Danach packte er sie, schlug ihren Kopf angeblich mehrmals gegen den Boden – bis sie das Bewusstsein verlor.
Die Folgen waren dramatisch: Die Frau erlitt eine Gehirnerschütterung, einen Bruch des rechten Jochbeins, eine Rissquetschwunde am Auge sowie eine Fraktur der Augenhöhlenwand. Dazu kam eine gefährliche Blutung über der äußeren Hirnhaut.
Der 28-Jährige ließ die Verletzte einfach liegen, flüchtete mit zwei Substitol-Tabletten im Wert von rund sechs Euro, auch die Bankomatkarte des Opfers nahm er mit. Die schwer verletzte Frau blieb in der Toilettenkabine zurück, wurde zum Glück gefunden – sie überlebte. Die Ermittler konnten den Mann rasch ausforschen.
Der 28-Jährige ist kein Unbekannter: Er soll neun Vorstrafen auf dem Kerbholz haben, sechs davon einschlägig – vor allem wegen Gewalt- und Vermögensdelikten. Zuletzt saß er eine Haftstrafe bis April 2022 ab. Vor seiner Festnahme lebte er vom AMS-Geld. Zu dem Vorfall selbst schwieg er bislang. Sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nun muss er sich wegen schweren Raubes und "Entfremdung unbarer Zahlungsmittel" vor einem Schöffengericht verantworten. Die Unschuldsvermutung gilt!