"Haltlose Vorwürfe"

Szene-Gastronom festgenommen – jetzt spricht Anwalt

Beamte fassen am Wochenende einen bekannten Wiener Wirt, der seine Ex bedroht haben soll. "Die Vorwürfe sind haltlos", behauptet sein Verteidiger.
14.12.2025, 21:40
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Nächtlicher WEGA-Einsatz in einer schicken Promiwohnung in der Wiener City: Am Freitag gegen 23 Uhr wurden Beamte von einer 37-Jährigen gerufen. Die verzweifelte Frau berichtete, von ihrem Ex (39) mit Gegenständen beworfen und mit dem Umbringen bedroht worden zu sein.

Die Elite-Polizisten stürmten die Wohnung und nahmen den bekannten Nachtclub-Besitzer und Restaurantbetreiber fest. Denn er soll zwei Waffen legal besitzen. Diese wurden ihm vor Ort abgenommen, samt zweier Magazine mit übergroßem Fassungsvermögen, die nach heutiger Gesetzgebung eine Sondergenehmigung bräuchten.

Nach einer Nacht in der Arrestzelle kam der Wirt bereits am nächsten Morgen auf freien Fuß und wurde wegen gefährlicher Drohung angezeigt. Auch ein vorläufiges Waffenverbot und ein Betretungsverbot wurde gegen ihn ausgesprochen. Das gemeinsame Kind mit der 37-Jährigen darf der 39-Jährige nun (vorläufig) nicht mehr sehen.

Mit dem Opfer in der Causa – einem ehemaligen Model – dürfte sich der Wiener Szene-Gastronom in einem laufenden Beziehungs- und Obsorgestreit befinden. Das bestätigte auch sein Anwalt Nik Rast auf Anfrage von "Heute" und schildert eine gänzliche andere Version der Vorgänge: "Die Vorwürfe werden sich als völlig haltlos herausstellen", so Rast im "Heute"-Talk.

Die Ex-Freundin würde vielmehr das Strafrecht missbrauchen, "um eine bessere Ausgangslage im Obsorgeverfahren zu erlangen", so der Jurist, sie sei es gewesen, die mit einer Plastikflasche auf den Wirt geworfen habe. Er habe diese nur zurückgeworfen. Als die Polizei vor Ort war, ließ sich der 39-Jährige widerstandlos festnehmen.

Der Ausgang der explosiven Causa ist derzeit unklar, polizeiliche Ermittlungen laufen. "Denen sehen wir gelassen entgegen", so Rast. Sein Mandant befindet sich bereits im Flieger nach Dubai – dort will er sich um seine Geschäfte kümmern. Fest steht: Die Unschuldsvermutung gilt.

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