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Täter immer jünger – nun soll ab 12 Jahren gestraft wer

Die FPÖ will kriminelle Jugendliche mit voller Härte bestrafen und die Strafmündigkeit in Österreich jetzt von 14 auf 12 Jahre herabsetzen.

"Die Kriminalität von ausländischen Jugendbanden ist in Wien ein täglich wachsendes Problem", so Dominik Nepp.
"Die Kriminalität von ausländischen Jugendbanden ist in Wien ein täglich wachsendes Problem", so Dominik Nepp.
Leserreporter/ Symbolbild

Die zunehmende Kriminalität von Jugendlichen in einem Alter von unter 14 Jahren veranlasst den Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp am Dienstag zu einer Erneuerung seiner Forderung nach einer Herabsetzung der Strafmündigkeit in Österreich von 14 auf 12 Jahre.

"Auch der aktuelle und besonders tragische Fall aus Deutschland, bei denen 12 und 13 jährige Mädchen ein anderes Mädchen ermordet haben, zeigt einmal mehr, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht", so Nepp. Wie "Heute" berichtete, hatten zwei Freundinnen in Freudenberg die 12-jährige Luise erstochen.

Mörder, Verbrecher, Vergewaltiger

"Es gibt keinen Grund Verbrecher, seien es Mörder, Vergewaltiger oder Räuber vor einer Strafe zu bewahren, nur weil diese das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Die Kriminalität von ausländischen Jugendbanden ist in Wien ein täglich wachsendes Problem und es braucht eine Rechtsgrundlage um diesem Problem habhaft zu werden", führt Nepp aus.

Das von Gegnern einer Herabsetzung der Strafmündigkeit vorgebrachte Argument, dass damit kaum bis keine präventive Wirkung erzeugt würde lässt Nepp nicht gelten: "Einerseits bin ich der Überzeugung, dass sehr wohl eine präventive Wirkung entsteht, vor allem dann, wenn Teile von Jugendbanden bereits im Gefängnis sitzen."

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    Schock in Freudenberg (Nordrhein-Westfalen): Ein seit Samstagabend vermisstes Mädchen wurde am Sonntag, dem 12. März 2023, tot aufgefunden.
    Roberto Pfeil / dpa / picturedesk.com

    "Abschiebeflieger oder Gefängnis"

    "Und zweitens geht es vor allem darum, dass Schwerkriminelle nicht in unserer Gesellschaft frei herumlaufen sollten. Für solche Verbrecher gibt es nur zwei angemessene Aufenthaltsorte: Den Abschiebeflieger ins Herkunftsland oder das Gefängnis", stellt der FP-Politiker klar.

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      "Heute"-Montage, Material APA-Picturedesk