Ein Banker trägt Anzug, ein Arzt meist einen Kittel. Jetzt wird klar: Auch Taxifahrer haben Vorgaben zu ihrem Arbeits-Outfit. Ein Tiroler Taxifahrer bekommt jetzt die Konsequenzen zu spüren.
Der Mann war im vergangenen April mit einer kurzen, hellen Jogginghose hinter dem Steuer seines Taxis unterwegs. Das führte zu einer Anzeige – und schließlich zu einem Verfahren vor dem Tiroler Landesverwaltungsgericht, das berichtet die Tiroler Tageszeitung (TT).
Der Hintergrund: Laut Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung müssen Taxilenker "ein gepflegtes Äußeres aufweisen und dürfen keine unpassende Freizeitkleidung tragen".
Für das Gericht war klar, dass eine kurze, helle Jogginghose sicher nicht passend sei. Die Richter wurden laut TT in ihrer Begründung noch deutlicher. Eine kurze Jogginghose genüge "nicht ansatzweise den Erwartungshaltungen der Fahrgäste, die von einem, auch was die Bekleidung angeht, seriösen, respekt- und vertrauensvollen Auftreten eines Taxilenkers ausgehen".
Der Taxifahrer bestritt, unpassend gekleidet gewesen zu sein. Außerdem argumentierte er laut TT, dass seine Kleidung bei der Kontrolle nicht fotografiert worden sei. Aus seiner Sicht fehlte damit ein handfester Beweis.
Das Gericht sah das anders. Es gebe sehr wohl Beweise – konkret die Aussage eines Polizeibeamten. Außerdem habe der Lenker nicht ausdrücklich bestritten, tatsächlich eine kurze Jogginghose getragen zu haben.
Am Ende musste der Taxifahrer 50 Euro Strafe bezahlen. Dazu kamen weitere 10 Euro als Kostenbeitrag zum Beschwerdeverfahren.
In Wien wäre dieser Fall anders verlaufen. Für die etwa 6.000 Taxis gilt eine neue Wiener Landesbetriebsordnung – jetzt wird das Outfit etwas lockerer geregelt: Lenker müssen jetzt eine "angemessene, saubere und gepflegte Kleidung" tragen. Zuvor war in der Wiener Betriebsordnung (§23) noch strikt vorgeschrieben, dass Männer mindestens eine lange Hose und ein Hemd, Frauen einen Rock/lange Hose und eine Bluse tragen mussten – Sportkleidung wie Jogginganzüge war explizit verboten