"Wäre eine Demütigung"

Teenager soll in Volksschule! Jetzt spricht Mutter

Ein 13-Jähriger will zurück in die Schule, doch der Streit mit der Bildungsdirektion dauert an. Jetzt spricht seine Mutter mit "Heute" über den Fall.
Lea Strauch
13.03.2026, 11:26
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Dieser Fall schlägt hohe Wellen. Der 13-jährige T. aus Oberösterreich darf wie berichtet nach seinem häuslichen Unterricht jetzt keine Schule mehr besuchen – obwohl er das inzwischen selbst möchte. Seine Mutter erzählt im Gespräch mit "Heute", wie aus dem ursprünglich geplanten häuslichen Unterricht ein jahrelanger Streit mit der Bildungsdirektion wurde.

Nach Angaben der Mutter wurde T. nach der zweiten Klasse Volksschule im Schuljahr 2021/22 in den häuslichen Unterricht genommen. Die Familie habe sich darauf vorbereitet und eine Partnerschule gesucht, die mit ähnlichen pädagogischen Methoden arbeitet. "Wir haben uns an die gesetzlichen Vorgaben gehalten, Teilprüfungen gemacht und alles dokumentiert", sagt sie.

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"Wäre eine Demütigung"

Die Familie habe die laufenden Änderungen der Rechtslage verfolgt und versucht, die Vorgaben einzuhalten. Im Jänner 2023 untersagte die Bildungsdirektion jedoch den häuslichen Unterricht, nachdem der Bub laut Behörde die verpflichtende Externistenprüfung nicht abgelegt hatte. Gleichzeitig erhielt die Familie Anzeigen wegen Verletzung der Schulpflicht.

"Wir haben bei der Bezirkshauptmannschaft nachgefragt, warum wir Strafen bekommen. Wir haben ja Nachweise vorgelegt", erzählt die Mutter. Aus ihrer Sicht seien ihre Unterlagen und der erbrachte Gleichwertigkeitsnachweis aber von der Behörde "ignoriert" worden.

Als T. 2024 selbst wieder in eine Schule gehen wollte, versuchten die Eltern, ihn in der Mittelschule Altmünster anzumelden. "Die Direktorin wollte ihn aufnehmen", so die Mutter. Später wurde ihr aber erklärt, dass die Bildungsdirektion die Aufnahme nicht zulässt. Stattdessen sollte ihr Sohn nach Darstellung der Familie wieder in eine Volksschulklasse eingestuft werden: "Das wäre für einen 13-Jährigen eine Demütigung."

Gericht gab Familie recht

Mit Hilfe eines Anwalts zogen die Eltern schließlich vor das Bundesverwaltungsgericht. Marcus Hohenecker erklärt gegenüber "Heute", dass das Schulunterrichtsgesetz in solchen Fällen eine Einstufungsprüfung vorsieht: "Das Gesetz differenziert hier nicht danach, ob sich jemand vorher rechtskonform verhalten hat. Die Behörde muss diese Prüfung zulassen" – tat sie aber nicht.

„Ich will einfach, dass mein Sohn wieder in eine Schule gehen kann.“
Mutter des 13-Jährigen

Das Bundesverwaltungsgericht gab den Eltern recht und hob den Bescheid der Bildungsdirektion auf. Das Gericht machte deutlich, dass der 13-Jährige nicht für das Verhalten seiner Eltern haftbar gemacht werden dürfe – sonst würde sein Recht auf Bildung verletzt. Die Bildungsdirektion müsse den Jugendlichen im Aufnahmeverfahren zu einer Einstufungsprüfung zulassen. Bis jetzt sei das aber noch immer nicht passiert, so die Mutter: "Ich will einfach, dass mein Sohn wieder in eine Schule gehen kann. Darauf warten wir schon seit 2024."

Also: Der Bub will zurück in die Schule, die Eltern unterstützen den Schritt – und in Österreich gilt Schulpflicht. Umso schwerer nachvollziehbar ist für viele, warum sich ausgerechnet die Bildungsdirektion gegen die dafür nötige Einstufungsprüfung spießt.

Bildungsdirektion bleibt hart

Die Bildungsdirektion Oberösterreich betont auf "Heute"-Anfrage, dass es sich um eine neue Rechtsfrage handle. Sowohl die Bildungsdirektionen als auch das Bundesverwaltungsgericht seien "erstmals mit der Frage konfrontiert" gewesen, "wie mit Schullaufbahnverlust aufgrund dauernder Schulverweigerung umzugehen ist".

Aus Sicht der Behörde müsse die Schulpflicht entweder in einer Schule oder im häuslichen Unterricht mit Externistenprüfungen erfüllt werden. "Diese Regelungen dürfen nicht durch jahrelanges rechtswidriges Verhalten umgangen werden", so das Statement.

Da es zu dieser Frage noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung gebe, "und viele mögliche Anwendungsfälle denkbar sind" habe man gemeinsam mit dem Bildungsministerium Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Weitere Auskünfte wolle man wegen des Datenschutzes und des laufenden Verfahrens nicht erteilen.

{title && {title} } Lstr, {title && {title} } 13.03.2026, 11:26
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