Eltern vs. Bildungsdirektion

13-jähriger Bub war fünf Jahre nicht in der Schule

Ein 13-jähriger Bub aus Oberösterreich war fast fünf Jahre nicht in der Schule. Nun soll er zurück - doch über den Weg dorthin wird heftig gestritten.
André Wilding
12.03.2026, 08:05
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Während Gleichaltrige täglich im Klassenzimmer sitzen, verbringt ein 13-Jähriger aus Oberösterreich seine Zeit zu Hause. Seit fast fünf Jahren hat der Teenager laut "Kronen Zeitung" keine Schule mehr besucht. Jetzt soll er wieder in den Unterricht einsteigen - doch zwischen Eltern und Bildungsdirektion ist ein neuer Konflikt entbrannt.

"Unser Sohn darf keine altersadäquate Schule besuchen", sagt seine Mutter gegenüber der "Krone". Ihr Antrag, den Buben in einer Mittelschule am Unterricht teilnehmen zu lassen, sei von der Bildungsdirektion Oberösterreich abgelehnt worden.

Unterricht zu Hause

Zuletzt besuchte der Bub im Schuljahr 2020/21 die Volksschule Schwanenstadt und schloss dort die zweite Schulstufe erfolgreich ab. Danach beantragten seine Eltern, ihren Sohn zu Hause zu unterrichten. Die Bildungsdirektion stimmte dem damals zu, heißt es im Bericht.

Doch am Ende des Schuljahres 2021/22 legte der Teenager die verpflichtende Externistenprüfung nicht ab. Daraufhin untersagte die Bildungsdirektion am 18. Juli 2022 den häuslichen Unterricht. Der Bub müsse seine Schulpflicht in einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht erfüllen, schreibt die "Krone".

Da er in den Schuljahren 2022/23, 2023/24 und 2024/25 dennoch keine Schule besuchte, meldete die Bildungsdirektion die anhaltenden Verstöße gegen die Schulpflicht der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

Direktion lehnte Aufnahme ab

Im Mai 2025 versuchten die Eltern erneut, ihren Sohn in eine Schule zu bringen. Sie beantragten die Aufnahme in der Mittelschule Altmünster. Die Direktion lehnte laut "Krone" jedoch ab: Für den Einstieg in die erste Klasse einer Mittelschule sei der erfolgreiche Abschluss der vierten Schulstufe erforderlich. Da der Bub nur die zweite Schulstufe abgeschlossen habe, seien die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Die Eltern legten dagegen rechtliche Schritte ein und forderten, dass ihr Sohn zumindest zu einer Einstufungsprüfung antreten darf. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen recht und entschied, dass der Teenager zu einer solchen Prüfung zugelassen werden müsse. Außerdem habe die Bildungsdirektion den Buben im Grundrecht auf Bildung verletzt.

Bildungsdirektion will Urteil nicht akzeptieren

Die Eltern stellten daraufhin einen neuen Antrag - doch erneut folgte eine Absage der Bildungsdirektion. Am 10. Februar entschied das Bundesverwaltungsgericht ein zweites Mal zugunsten der Familie.

Die Bildungsdirektion will das Urteil jedoch nicht akzeptieren. Sie hat eine außerordentliche Revision eingebracht. Ziel ist eine Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. "Wir wollen, dass der Verwaltungsgerichtshof dazu eine Grundsatzentscheidung fällt", teilt die Bildungsbehörde der "Krone" mit.

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