Fast drei Jahre war die Frau bei einem Immobilienverwalter beschäftigt. Dann erfuhr sie von ihrem Rauswurf.
Was der Arbeitgeber nicht beachtet hatte: Es ist gesetzlich klar geregelt, dass die Frist in den ersten beiden Jahren sechs Wochen beträgt und danach zwei Monate. Und: Das Dienstverhältnis kann mit dem Ende eines Quartals enden.
In diesem Fall war das Unternehmen aber zu spät dran. Die Arbeitnehmerin wandte sich an die AK. Die Experten intervenierten und stellten sicher, dass sie die Kündigungsentschädigung bis zum Ablauf des nächsten Vierteljahres erhielt. Das machte in Summe mehr als 8.000 Euro brutto aus.
Tipp der oberösterreichischen Kammer: Man sollte sich nach einem Arbeitsverhältnis immer an sie verwenden, um die Endabrechnungen kostenlos prüfen zu lassen. So kann festgestellt werde, ob bei allen Ansprüchen richtig gehandelt wurde: etwa Entschädigung, Urlaubsersatzleistung, Sonderzahlungen, eine etwaige Abfertigung und Überstunden.
Eine nicht minder böse Überraschung erlebte eine andere Arbeitnehmerin in Oberösterreich: Nach 18 Jahren als Beschäftigte in der Küche wurde die Beschäftigte von einem Tag auf den anderen rausgeworfen.
Ein Schlag ins Gesicht – denn sie hatte sich nie etwas zuschulden kommen, wurde immer für ihre Tätigkeiten gelobt. Auch in diesem Fall schritt die Arbeiterkammer ein.