Tatverdächtiger in Psychiatrie

Mädchen vor Zug gestoßen – Opa musste Tod mitanhören

In Deutschland soll ein Iraker ein 16-jähriges Mädchen vor einen Zug gestoßen haben. Der Opa des Opfers musste die Tat am Handy mitanhören.
20 Minuten
31.08.2025, 14:31
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In Friedland (Niedersachsen) kam es am 11. August zu einer tödlichen Attacke: Die 16-jährige Liana K. wurde am Bahnhof von einem Mann vor einen durchfahrenden Güterzug gestoßen und starb noch am Tatort. Ermittler fanden DNA-Spuren, die den Tatverdacht bestätigen.

Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um Muhammad A. (31) aus dem Irak. Er war in den Tagen vor der Tat in Friedland mehrfach durch aggressives und unberechenbares Verhalten aufgefallen. Am Bahnsteig soll er die Jugendliche schließlich mit voller Kraft ins Gleis gestoßen haben.

Familie floh vor Krieg

Lianas Eltern, beide Anfang 40, wurden sofort von Verwandten alarmiert. Doch als sie am Bahnhof eintrafen, war ihre Tochter bereits tot. Laut "Bild"-Informationen soll die 16-Jährige mit ihrem Großvater telefoniert haben, als der Iraker sie vor den Zug stieß.

Die Familie war 2022 aus Mariupol (Ukraine) geflohen, nachdem russische Truppen ihr Haus zerstört hatten. In Geisleden bot die Gemeinde ihnen zunächst den Versammlungsraum der Feuerwehr als Unterkunft an. Die Integration gelang rasch: Beide Eltern fanden Arbeit, die Kinder gingen in Schule und Kindergarten.

Liana selbst schloss ihren Schulabschluss ab, begann eine Ausbildung und kümmerte sich liebevoll um ihre beiden Brüder (5 und 11). "Sie war ehrgeizig, fleißig und hat schnell Deutsch gelernt. Für ihre Brüder war sie ein Vorbild", so Bürgermeister Michael Janitzki, der die Familie seit ihrer Ankunft betreute.

Abgelehnter Asylantrag – gescheiterte Abschiebehaft

Brisant ist die Vorgeschichte des Verdächtigen: Sein Asylantrag wurde bereits im Dezember 2022 abgelehnt. Nach der Dublin-III-Verordnung hätte er nach Litauen überstellt werden müssen, wo er erstmals in die EU eingereist war. Doch er klagte und durfte vorerst in Deutschland bleiben.

Erst im Februar 2025 wies das Verwaltungsgericht Göttingen die Klage endgültig ab. Ein Antrag auf Abschiebehaft im Juli 2025 scheiterte jedoch am Amtsgericht Hannover, weil die zuständige Ausländerbehörde den Antrag mangelhaft gestellt hatte.

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