Am Wiener Landesgericht für Strafsachen sorgen jugendliche Zuhörer zunehmend für Probleme. Sie halten sich vor Verhandlungssälen auf, stören Prozesse, beschimpfen Richter und Anwälte. Auch Zeugen sowie Angehörige von Opfern sollen eingeschüchtert worden sein. Die Polizei hat deshalb ihre Präsenz im Gerichtsgebäude verstärkt.
Wie das Ö1-"Morgenjournal" am Donnerstag berichtet, schildern Insider die Vorfälle nahezu gleichlautend. Jugendliche würden sich auf den Gängen aufhalten, Justizpersonal anpöbeln und immer wieder für Unruhe bei Verhandlungen sorgen.
Besonders heftig soll ein Vorfall bei einer Verhandlung im Frühjahr gewesen sein. Im Gerichtssaal wurde ein Video einer brutalen Prügelattacke gezeigt. Jugendliche Zuhörer sollen dabei gelacht haben.
Nachdem sie aus dem Saal verwiesen worden waren, sollen sie den Richter und die Mutter des Opfers mit derben, teils sexuell konnotierten Beschimpfungen attackiert haben. Später hätten sie versucht, erneut in den Verhandlungssaal zu gelangen.
Doch damit nicht genug: Vor dem Gerichtsgebäude sollen die Jugendlichen schließlich sogar das Opfer der Prügelattacke zum Kampf aufgefordert haben.
Dass solche Szenen kein Einzelfall sind, bestätigt Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Vorfälle direkt vor den Verhandlungssälen seien in dieser Form neu. Es komme zu Einschüchterungsversuchen und Beschimpfungen von Richtern, Anwälten und Prozessbegleitern. "Der Ton ist sicher rauer geworden", sagt Salzborn.
Bei besonders brisanten Verhandlungen war die Polizei schon früher im Gericht präsent. Mittlerweile halten sich Jugendliche aber auch unabhängig davon im Gebäude auf. Gerichtspräsident Friedrich Forsthuber ersuchte deshalb um zusätzliche Polizeipräsenz.
Inzwischen gibt es auch Polizeistreifen im Gerichtsgebäude. Die Zahl der Verhandlungen, bei denen es anschließend zu Diskussionen oder Zwischenfällen auf den Gängen kommt, habe zuletzt zugenommen.
Unter den auffälligen Jugendlichen befinden sich laut Gerichtsinsidern immer wieder Bewohner betreuter Wohngemeinschaften, darunter auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Syrien. Laut Salzborn handelt es sich teilweise um Freunde oder Familienmitglieder von Beteiligten. Manche sind noch keine 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig.
Das Gericht reagiert auf die Vorfälle unter anderem mit Hausverboten und Ordnungsstrafen. Dafür müssen die Störenfriede allerdings angehalten und ihre Personalien festgestellt werden.
Genau hier kommt die Polizei ins Spiel. Denn die Justizwache ist für die Bewachung von Häftlingen zuständig und kann diese Aufgabe nicht übernehmen. Deshalb ist die zusätzliche Polizeipräsenz notwendig.