Wegen IS-Propaganda verurteilt

Terror-Braut bot sich Swift-Attentäter als Sklavin an

Eine 18-Jährige wurde in Wien wegen Verbreitung von IS-Propaganda verurteilt. Sie war in einer Beziehung mit Beran A. und wollte seine Sklavin sein.
Christian Tomsits
05.11.2025, 14:42
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Am Mittwoch wurde am Landl ein brisanter Fall verhandelt: Niemand Geringerer als Nahri G. (18), die Braut" von Beran A. (20) – jenem IS-Anhänger, der ein Attentat auf ein Taylor-Swift-Konzert geplant haben soll – musste sich wegen terroristischer Vereinigung und Verbreitung von IS-Propaganda verantworten.

Die in Bremen geborene Deutsche mit persischen Wurzeln hatte sich in Wien im Frühjahr 2024 als 17-Jährige in Beran A. verliebt. Bis zur Verhaftung des 20-Jährigen tauschte sich "Dayana" zwei Monate intensiv und fanatisch mit ihm über Islamismus, Dschihad und radikales Gedankengut aus – inklusive der Tötung von Ungläubigen ("Kuffar").

Gemeinsam mit ihm ging sie einmal sogar in Vollverschleierung im Prater Zielschießen, posierte stolz mit dem Luftdruckgewehr. Am 3. Juni 2024 heirateten Beran A. und das Mädchen heimlich nach islamischem Recht, doch der Bruder der "Braut" soll der Sache nachträglich nicht zugestimmt haben. Daraufhin bot sich "Dayana" dem Swift-Verdächtigen sogar als "Sklavin" an und erklärte, dass sie alles machen werde, was er will...

"Die Sache ist mir mehr wert als du – weil ich es für Allah mache", meinte der Terrorverdächtige – er hatte den Fokus wohl anderswo. Am 7. August 2024 wurde er bekanntlich in Ternitz (NÖ) verhaftet, weil er einen Anschlag auf das Taylor-Swift-Konzert im Ernst-Happel-Stadion geplant haben soll. Seither sitzt der Terrorverdächtige in U-Haft, die Beziehung der beiden endete abrupt. Die Auswertungen seines Mobiltelefons führten Ermittler erst zur "Braut".

"Ich bekenne mich als schuldig", erklärte die Angeklagte am Anfang der Verhandlung, zu der sie ohne Schleier gekommen war. "Ich bereue, dass ich die Sachen gemacht habe." Zwei Monate U-Haft hatten bei der 18-Jährigen, die als psychisch leicht beeinflussbar gilt, Spuren hinterlassen.

Das Urteil fiel mit 18 Monaten bedingter Haft milde aus. Per Weisung muss die Frau nun weiter an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen, in Psychotherapie gehen und wird von der Bewährungshilfe betreut. Sie sei zwar tief in der islamistischen Ideologie verankert gewesen, jedoch nicht nachweislich in Anschlagspläne involviert, so der Richter. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Terror-Ermittlungen gegen Beran A. dauern indes weiter an. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } ct, {title && {title} } Akt. 05.11.2025, 18:14, 05.11.2025, 14:42
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