Zweieinhalb Jahre Haft

Zwei Buben in SOS-Kinderdorf missbraucht – Urteil fix

Im Berufungsprozess gegen einen Ex-Pädagogen des SOS-Kinderdorfs wurde das Urteil von zweieinhalb Jahren Haft bestätigt.
Wien Heute
05.11.2025, 15:04
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Das Oberlandesgericht Wien hat am Mittwoch im Berufungsverfahren gegen einen ehemaligen Sozialpädagogen des SOS-Kinderdorfs die Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren bestätigt. Der 50-jährige Wiener war in einem Kinderdorf tätig und wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person verurteilt worden.

Schwere Vorwürfe

Dem Urteil liegen zahlreiche Übergriffe gegen zwei Burschen zwischen 2021 und 2022 zugrunde. Unter anderem soll der Angeklagte sich mehrfach an einem Jugendlichen vergangen haben, zudem gibt es den Vorwurf, einen zwölfjährigen Buben missbraucht zu haben.

In der ersten Instanz war der Mann zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Berufung, mit der der Angeklagte eine mildere Strafe anstrebte, wurde nun zurückgewiesen. Eine Erhöhung der Strafe wäre nur möglich gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hätte, was nicht der Fall war.

Gericht bewertet Tat als schwer

Das Gericht begründete die Strafe unter anderem mit der Vielzahl der begangenen Taten, dem langen Deliktszeitraum und der Misshandlung zweier Opfer. Mildernd wirkten der bisher ordentliche Lebenswandel des Angeklagten und die Einordnung der Tat als Ausfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung.

Die vom Erstgericht den Opfern zugesprochenen Entschädigungen sowie das unbefristete Tätigkeitsverbot, das dem Angeklagten die Arbeit mit Minderjährigen untersagt, bleiben unverändert bestehen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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