Flammen in Südeuropa, Terrorgefahr in anderen Urlaubsländern: Außergewöhnliche Ereignisse können die Ferienpläne schnell durchkreuzen. Doch wann dürfen Reisende eine bereits gebuchte Pauschalreise kostenlos stornieren? Die Arbeiterkammer OÖ erklärt, welche Rechte Urlauber haben.
Grundsätzlich gilt: Spricht das Außenministerium eine offizielle Reisewarnung aus, können Urlauber kostenlos von ihrer Pauschalreise zurücktreten. Das gilt etwa bei Terrorgefahr, politischen Unruhen oder Naturkatastrophen wie den aktuellen Waldbränden in Spanien, Südfrankreich oder Griechenland.
Doch auch ohne offizielle Reisewarnung kann ein kostenloses Storno möglich sein. Voraussetzung ist, dass unvorhersehbare äußere Ereignisse die Reise unmöglich oder unzumutbar machen. Das kann etwa nach schweren Waldbränden, Überschwemmungen oder Erdbeben ebenso der Fall sein wie bei einer außergewöhnlich hohen Terrorgefahr.
Ob tatsächlich ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht, hängt aber immer vom Einzelfall ab: Während bei akuter Kriegsgefahr oder bürgerkriegsähnlichen Zuständen die Sache meist klar ist, muss bei Terroranschlägen oder den Auswirkungen von Naturkatastrophen geprüft werden, ob die Gefährdung über das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht. Im Streitfall entscheiden letztlich die Gerichte.
Steht die Abreise nicht unmittelbar bevor, sollten Urlauber die weitere Entwicklung im Reiseland genau beobachten. Besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht, muss allerdings ein zumutbares und kostenloses Umbuchungsangebot des Reiseveranstalters angenommen werden.
Die AK empfiehlt außerdem, sich frühzeitig mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen und nach einer Lösung zu suchen. Wird weder eine kostenlose Stornierung noch eine passende Umbuchung angeboten, sollte der Rücktritt schriftlich erklärt und auf den "Wegfall der Geschäftsgrundlage" verwiesen werden. Eine Stornogebühr sollte nur "vorbehaltlich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" bezahlt werden.