Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude ist groß: Mit dem letzten Schultag (ab Freitag sind alle Schüler in den Ferien) startet jetzt in ganz Österreich die große Reisewelle. Doch selbst wenn der Urlaub längst gebucht ist, können Preisänderungen, Flugprobleme oder Mängel im Hotel die schönsten Wochen des Jahres trüben.
Die Verbraucherschlichtung Austria (VSA) erklärt, worauf Reisende achten sollten. Bei Pauschalreisen darf der Veranstalter beispielsweise den Preis unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich erhöhen – etwa wenn Treibstoff, Energie, Steuern, Gebühren oder Wechselkurse teurer werden.
Wichtig: Mehr als acht Prozent des ursprünglichen Reisepreises dürfen es aber nicht sein. Außerdem muss die Möglichkeit einer Preiserhöhung bereits im Vertrag stehen und spätestens 20 Tage vor Reisebeginn schriftlich mitgeteilt und begründet werden: "Wenn die Reise mehr als acht Prozent teurer werden sollte, habe ich das Recht, kostenlos zu stornieren", erklärt Schlichter Joachim Leitner.
Die Verbraucherschlichtung Austria hilft Konsumentinnen und Konsumenten seit mittlerweile zehn Jahren, Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtlich zu lösen.
Die Stelle wird unter anderem vom Sozialministerium gefördert, auch das Land OÖ unterstützt seit der Gründung.
Behandelt werden ganz unterschiedliche Themen – etwa Onlinekäufe, Reiseprobleme, Streit mit Handwerksbetrieben, Versicherungsfragen oder Gewährleistungsfälle.
Bei Pauschalreisen können außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort – etwa Kriegshandlungen, Waldbrände oder andere Naturkatastrophen – eine kostenlose Stornierung ermöglichen. Eine Reisewarnung kann dabei ein wichtiges Indiz sein. Seit der Umstellung des Warnsystems gilt die höchste Sicherheitsstufe allerdings grundsätzlich für das gesamte Land, auch wenn nur einzelne Regionen betroffen sind. Deshalb sollten Urlauber die Detailinformationen für ihr konkretes Reiseziel genau prüfen.
Wer seinen Flug selbst gebucht hat, muss wissen: Hier gelten andere Regeln als bei einer Pauschalreise. Nachträgliche Preisänderungen sind laut Verbraucherschlichtung Austria bei Flugtickets grundsätzlich kein Thema. Der bei der Buchung bezahlte Ticketpreis gilt.
Kommt es erst am Urlaubsort zu Problemen, sollten Reisende rasch handeln. Entspricht das Hotelzimmer nicht der Beschreibung oder gibt es Mängel wie Schmutz, Lärm oder unangenehme Gerüche, empfiehlt die Verbraucherschlichtung Austria, diese sofort zu dokumentieren, Fotos anzufertigen und Beschwerden schriftlich festzuhalten.
Kommt es trotzdem zu keiner Einigung mit dem Anbieter, kann eine Schlichtungsstelle helfen. Allein 2025 wurden bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte mehr als 6.600 Schlichtungsanträge eingebracht, die Verbraucherschlichtung Austria führte über 2.500 Verfahren durch.