Die Industriellenvereinigung (IV) warnt vor einem österreichischen Alleingang beim Klimaziel 2040. Am Freitag verkündete die Bundesregierung eine Einigung beim Klimagesetz, das u. a. gesetzlich verankerte Klimaneutralität bis 2040 vorsieht.
Konkret stößt sich die IV an den vorgesehenen Zielbestimmungen im Klimagesetz. Sollte sich Österreich bereits für 2040 zur vollständigen Klimaneutralität verpflichten und damit über die europäischen Vorgaben hinausgehen, wäre das aus Sicht der Industrie ein "Schuss ins Knie". Die Unternehmen würden dadurch gegenüber der europäischen Konkurrenz zusätzlich belastet – ausgerechnet in einer wirtschaftlich ohnehin schwierigen Situation.
Besonders drastisch sind die Zahlen, mit denen die Industrie ihre Warnung untermauert. Eine aktuelle Modellrechnung von ECO Austria im Auftrag der IV Oberösterreich kommt laut Aussendung zum Ergebnis, dass die Wirtschaftsleistung durch einen österreichischen Alleingang um 1,7 bis 2,6 Prozent geringer ausfallen könnte.
Umgerechnet gehe es um rund 8,5 bis 13 Milliarden Euro. Gleichzeitig könnten laut Berechnung 30.000 bis 45.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Die Industrie betont dabei, grundsätzlich hinter den europäischen Klimazielen zu stehen und bereits Milliarden Euro in die Transformation zu investieren. Entscheidend sei allerdings, dass Österreich im internationalen Wettbewerb nicht strengere Vorgaben bekomme als andere Standorte. Die IV hält deshalb am europäischen Zieljahr 2050 fest.
Ein ambitionierteres österreichisches Ziel würde nach Ansicht der IV dem globalen Klima nicht automatisch stärker helfen. Vielmehr könnte sich dadurch lediglich die Lastenverteilung innerhalb der Europäischen Union verändern. Für heimische Betriebe drohten hingegen höhere Kosten. Die IV befürchtet, dass sich dadurch die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs weiter verschlechtert.
Besonders kritisch sieht die Interessenvertretung die geplante Standortklausel. Diese sollte eigentlich verhindern, dass Klimaschutzmaßnahmen die heimische Wirtschaft übermäßig belasten. Laut IV sei sie in der derzeit vorgesehenen Form jedoch "unbestimmt und zahnlos".
Auch der geplante Ausschluss bestimmter Klagemöglichkeiten biete nach Ansicht der Industrie keine ausreichende Sicherheit. Klimaziele könnten auch über andere rechtliche Wege Wirkung entfalten.
Die IV warnt zudem vor einem möglichen Verlagerungseffekt: Wird die Produktion in Österreich aufgrund zusätzlicher Vorgaben teurer, könnten Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern. Problematisch wäre das aus Sicht der Industrie auch für den Klimaschutz. Wandere Produktion in Staaten mit niedrigeren Umweltstandards ab, könnten Emissionen lediglich verschoben werden. Österreich würde Arbeitsplätze verlieren, ohne dass die globale Klimabilanz davon profitiert.
Positiv bewertet die IV hingegen zwei Punkte des Kompromisses: die geplante Aufhebung des Verbots der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) samt rechtlichem Rahmen sowie Vereinfachungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), die Verfahren beschleunigen sollen. An der grundsätzlichen Kritik ändert das für die Industrie aber nichts. Sie fordert die Verhandler auf, das Klimagesetz noch vor der Beschlussfassung nachzubessern und Klimaschutz stärker mit Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherung zu verbinden.