Die Konsumentenschützer der OÖ-Arbeiterkammer haben sich mit der Erste Bank, der s Bausparkasse und zahlreichen Sparkassen geeinigt: Kunden können eine Rückerstattung von Kreditbearbeitungsentgelten verlangen.
Von der Regelung betroffen: einmalige Gebühren, die bei Abschluss von Konsum- und Wohnkrediten verrechnet wurden. Auch Bauspardarlehen der s Bausparkasse sind umfasst. Voraussetzung: Bei Vertragsabschluss wurde eine Darlehensbereitstellungsgebühr oder ein Bearbeitungsentgelt verrechnet.
Betroffene können die Rückerstattung über ein Online-Formular beantragen. Das Prozedere: Zunächst wird das Kreditinstitut ausgewählt, dann füllt man die Daten aus. Das Dokument der Erste Bank mit den jeweiligen Banken ist hier zu finden, jenes der s Bausparkasse hier.
Die Anträge können bis 31. Juli 2027 gestellt werden. Pro Antrag werden bis zu fünf Kredite berücksichtigt. Für eine Anzahl darüber hinaus füllt man das Formular einfach nochmals aus. Es können Verträge eingereicht werden, die bis zu 30 Jahre zurückliegen – unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder bereits zurückbezahlt wurde.