Wegen 8 Sekunden Musik

TikTok-Abmahnung – Mechaniker sollte 2.100 Euro blechen

Freche Forderungen wegen 8 Sekunden Musik auf TikTok: Der Lizenzinhaber eines deutschen DJs mahnt einen Mechaniker aus NÖ ab. "Heute" kennt Details.
Christian Tomsits
17.11.2025, 05:30
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Als motivierter Jungunternehmer wollte Rihan B. aus Ollersdorf (NÖ) nur ein bisschen Werbung für seinen Mechaniker-Betrieb machen –  dafür bekam der 31-Jährige jetzt eine saftige Rechnung präsentiert: Dem nichtsahnenden Niederösterreicher flatterte eine frech formulierte Abmahnung ins Haus, weil er ein kurzes Werbevideo auf TikTok mit acht Sekunden Musik untermalt hatte. Zwar blieb der erhoffte Werbeeffekt aus – kaum jemand verirrte sich aufs Video. Aber der Rechteinhaber-Firma des Songs entging die unerlaubte gewerbliche Nutzung des Songs-Snippets natürlich nicht.

"Nach den uns vorliegenden Informationen haben Sie weder das Recht erworben, die Tonaufnahme zur Herstellung des Videos zu verwenden, noch die Tonaufnahme im Rahmen des Videos öffentlich zugänglich zu machen", hieß es im Schreiben. Die deutsche Firma, die auf Abmahnung dieser Art spezialisiert ist und aktuell im Auftrag diverser Künstler gerade eine regelrechte Welle an Schreiben durchs Land rollen lässt, machte dem Mechaniker ein Angebot, dass dieser  (fast) nicht ablehnen konnte: "Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, die von Ihnen nicht erworbenen Rechte zu lizenzieren."

2.100 Euro-Rechnung für Lizenz

Für acht Monate, in denen das Video sichtbar war, würden wohlfeile 2.100 Euro fällig. Denn der Song eines deutschen DJs gehöre "mit 100 Millionen Streams und weltweiten Top10 Chartplatzierungen zu seinen erfolgreichsten Veröffentlichungen." Aus diesen Gründen sei der Vermarktungswert sehr hoch, argumentiert die Klage-Firma "Sound Guardian".

Anwalt half, Geldbetrag zu minimieren

Zum Glück nahm sich der Unternehmer einen Anwalt. Der handelte die zu zahlende Summe auf 500 Euro herunter. "Nicht verzagen, Anwalt fragen", rät Rechtsanwalt Philipp Springer allen betroffenen Unternehmern, ankommende Abmahnungen nicht ungeprüft zu überweisen. Denn sie seien – genau wie vergleichbare Parkplatz-Besitzstörungsklagen –  zwar rechtens aber oftmals vom geforderten Betrag her "grob überzogen."

{title && {title} } ct, {title && {title} } Akt. 17.11.2025, 12:18, 17.11.2025, 05:30
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