EU-Sanktionen missachtet

Tiroler wegen Pistenraupen-Deal mit Russland verurteilt

Ein 69-jähriger Unternehmer musste sich in Innsbruck verantworten, weil er trotz Russland-Sanktionen den Verkauf von Pistengeräten vermittelte.
Christoph Weichsler
11.03.2026, 21:38
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Ein Tiroler Unternehmer (69) ist am Mittwoch (11. März) am Landesgericht Innsbruck wegen eines Geschäfts mit Russland verurteilt worden. Der Mann hatte über einen russischen Partner den Verkauf von Pistengeräten vermittelt – obwohl solche Handelsgeschäfte wegen der Sanktionen im Zuge des Ukraine-Kriegs verboten sind – berichtet der ORF.

Der Deal lief über die Beratungsfirma des Tirolers. Diese unterstützt Skigebiete und vermittelt unter anderem Schneekanonen und Pistengeräte. Konkret ging es im Prozess um vier Pistenraupen.

Geständig vor Gericht

Der bisher unbescholtene Unternehmer zeigte sich vor Gericht geständig und reumütig. Er habe die geltenden Regeln nicht genau geprüft. Begründung: Damals habe er "viel zu tun gehabt". Zudem pflege er seit mehr als 20 Jahren Geschäftsbeziehungen nach Russland.

Die Richterin machte klar, dass das Geschäft trotzdem strafbar war. Schon eine einfache Internetrecherche hätte gereicht, um die Sanktionen zu erkennen. Gleichzeitig hielt sie dem Angeklagten zugute, dass es sich nicht um Waffen gehandelt habe. Im Gerichtssaal meinte sie: "Sie haben ja keine Kalaschnikows verkauft, das spricht für Sie."

Kontakte nach Zentralasien

Der Tiroler erklärte außerdem, sein russischer Geschäftspartner stelle Kontakte nach Kasachstan, Armenien und Kirgistan her. Die Pistengeräte hätten letztlich in diese Länder geliefert werden sollen. Eine Provision habe er dafür nicht erhalten.

Das Gericht verhängte schließlich vier Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 6.300 Euro. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft baten um Bedenkzeit - das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Der 69-Jährige arbeitet weiterhin in seiner Beratungsfirma und führt seit rund zweieinhalb Jahren auch eine kleine Bergbahn.

{title && {title} } CW, {title && {title} } 11.03.2026, 21:38
Jetzt E-Paper lesen