Nach dem tödlichen Bootsunfall auf dem Bodensee im Oktober hat die Staatsanwaltschaft nun eine drastische Entscheidung getroffen: Der 27-jährige Bootsführer wird wegen Mordes vor einem Geschworenengericht angeklagt.
Das bestätigte Karin Dragosits, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch, gegenüber ORF Vorarlberg. Die Anklage ist allerdings noch nicht rechtskräftig und könnte von der Verteidigung angefochten werden.
Sollte es zu keiner Anfechtung kommen, könnte die Schwurgerichtsverhandlung laut "Vorarlberger Nachrichten" in etwa zwei bis drei Monaten starten.
Der 27-Jährige soll im vergangenen Sommer vor Fußach mit einem Motorboot mit hoher Geschwindigkeit auf ein Segelboot zugefahren sein. Bei der anschließenden Kollision kam eine 57-jährige Frau ums Leben, ihr Ehemann konnte sich durch einen Sprung ins Wasser retten.
Der Fall hatte bereits zuvor für Aufsehen gesorgt, weil im Raum stand, dass das Segelboot ohne Brems- oder Ausweichmanöver gerammt worden sein soll. Feuerwehr, Wasserrettung, Polizei und ein Rettungshubschrauber waren damals im Großeinsatz.
Ursprünglich wurde noch wegen fahrlässiger Tötung verhandelt. Doch im Prozess kam es zur Wende: Das Gericht sah den Verdacht eines bedingt vorsätzlichen Mordes und erklärte sich für unzuständig – zuständig sei ein Geschworenengericht.
Nachdem die Verteidigung eine Berufung zunächst eingebracht, später aber zurückgezogen hatte, liegt die Entscheidung nun bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Diese zieht jetzt die Konsequenz und klagt den 27-Jährigen wegen Mordes an.