Ärger bei Familie Wagner (Name geändert, Anm.): Eigentlich hatte sich Frieda (40) auf eine entspannte Sommersaison in ihrem Wohnwagen gefreut, doch nach einem Pickerltermin beim ÖAMTC kam alles anders. Das Fahrzeug wurde schwer beschädigt und ist nun laut der Burgenländerin weitaus weniger wert als zuvor. "Entschädigung dafür gibt es keine angemessene", ist sie enttäuscht.
"Wir hatten unseren Pickerltermin extra vorverlegt, damit wir die volle Saison ausnützen können", so Frieda im "Heute"-Talk. Auch der Stellplatz war im Voraus bereits bezahlt, dem Campingabenteuer stand also eigentlich nichts mehr im Weg.
Am 16. April passierte es dann: Bei der Kontrolle rutschte der Wohnwagen einem ÖAMTC-Mitarbeiter wohl vom Wagenheber – Totalschaden. Unter anderem trug das Fahrzeug ein Loch in der Bodenplatte davon. "Das stellt selbst nach der Reparatur eine massive Wertminderung dar, falls wir den Wagen einmal verkaufen sollten", erklärt die Burgenländerin.
Während sich der ÖAMTC natürlich um die Reparatur in der Höhe von einigen tausend Euro kümmerte, kam er für die Wertminderung laut Friede nicht entsprechend auf. "Sie sehen nicht ein, dass der Marktwert durch ihren Fehler dramatisch gesunken ist", wettert die 40-Jährige. Für sie ist klar: Der Automobilclub muss auch hierfür aufkommen, immerhin war der Wohnwagen vor dem Unfall noch rund 15.000 Euro wert.
"Nicht einmal einen Ansprechpartner haben wir in der Sache", ist Frieda enttäuscht. Ganze sechs Wochen mussten die Wagners außerdem auf ihren Wohnwagen verzichten, auf den Kosten für den Stellplatz bleiben sie nun also sitzen. "Selbst das Pickerl mussten wir am Ende noch bezahlen", schüttelt sie den Kopf. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, ist sich die Familie sicher: "Wir reichen Klage ein".
"Heute" erkundigte sich beim ÖAMTC über den Fall: Für den entstandenen Schaden sei man aufgekommen, bezüglich der Wertminderung sehe die Sache folgendermaßen aus: "Ein solcher Anspruch besteht in der Regel nur bis maximal drei Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeuges. Im konkreten Fall handelt es sich um einen über zehn Jahre alten Wohnwagen".
Unabhängig von der rechtlichen Lage stünde man jedoch mit der Familie in Kontakt und habe ein Kulanzangebot unterbreitet. "Aus unserer Sicht wurde der Schaden somit vollständig reguliert und darüber hinaus eine freiwillige Lösung angeboten", heißt es abschließend.