"Ausschließlich Privatmeinung"

Toter Häftling: Gefängnischef "stolz", Politik reagiert

Nach dem Tod eines Häftlings in Hirtenberg sorgt eine interne E-Mail des Anstaltsleiters für Aufregung. Das Ministerium äußert sich nun deutlich.
Christian Tomsits
19.02.2026, 21:52
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Ein geleaktes E-Mail des amtierenden Leiters der Justizanstalt Hirtenberg sorgte für Wirbel - "Heute" berichtete exklusiv. Darin wandte sich der Gefängnis-Chef kurz vor Erscheinen des ersten Berichts im "Falter" zum Vorfall vom 3. Dezember 2025 an seine Mitarbeiter.

Er schrieb, die Amtshandlung, bei der ein 30-jähriger Insasse zu Tode kam, sei zwar "nicht optimal" verlaufen, seinen Beamten könne jedoch "kein Vorwurf" gemacht werden. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Ich bin stolz auf euch und eure professionelle Arbeit."

Nun reagiert das Justizministerium, bestätigt die Echtheit der internen Nachricht und stellt klar: "Die darin zu diesem Zeitpunkt getroffene Bewertung und Einordnung zum Vorfall am 3.12.2025 stellt ausschließlich die persönliche Meinung des Anstaltsleiters dar." Der Todesfall in der JA Hirtenberg im Dezember 2025 sei weiterhin Gegenstand laufender straf- und disziplinarrechtlicher Ermittlungen.

Zwölf Beamte stehen im Verdacht, den psychisch kranken Insassen bei der Überstellung in ein Spital so schwer verletzt zu haben, dass er starb. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt seit Wochen. Laut bisherigen Informationen wurde kein Arzt beigezogen, obwohl das vorschriftsgemäß gewesen wäre. Der Mann war zuvor nackt in einem für diesen Zweck nicht geeigneten Haftraum untergebracht gewesen. Dort dürfte er sich an einem fix verankerten Betonbett schwer verletzt haben. Zudem wird geprüft, ob es zu Würgehandlungen durch Justizwachebeamte kam.

Der damalige Einsatzleiter wurde vorläufig suspendiert, weitere Beteiligte von bestimmten Funktionen abgezogen. Der betroffene Haftraum darf bis auf Widerruf nicht mehr verwendet werden, Sanierungsarbeiten sollen rasch starten. Die genaue Todesursache ist derzeit noch unklar. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } ct, {title && {title} } 19.02.2026, 21:52
Jetzt E-Paper lesen