Nur wenige Stunden nach der Aufnahme im Frauengefängnis Chemnitz musste Marla-Svenja Liebich die Justizvollzugsanstalt bereits wieder verlassen. Noch am Mittwochabend entschied die Anstaltsleitung, dass die verurteilte Rechtsextremistin ihre Haftstrafe nicht dort, sondern im Männergefängnis Zeithain verbüßen muss.
Die Verlegung erfolgte direkt nach der Auslieferung aus Tschechien. Dort war Liebich Anfang April auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden.
Bundesweit bekannt wurde der Fall, nachdem Liebich Ende 2024 den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern ließ. Möglich wurde das durch das neue Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland.
Dadurch war Liebich ursprünglich zum Haftantritt in das Frauengefängnis Chemnitz geladen worden. Die Anstaltsleitung entschied nach der Aufnahme jedoch, dass eine Unterbringung dort nach Abwägung aller Umstände nicht infrage komme.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert begrüßte die rasche Entscheidung der Justizvollzugsanstalt. "Gut, dass die JVA schnell Klarheit geschaffen und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen hat", erklärte die CDU-Politikerin. Mit der Verlegung in den Männervollzug sei zugleich eine Entscheidung zugunsten der Sicherheit der Frauen im Strafvollzug getroffen worden.
Zugleich forderte Geiert den Gesetzgeber auf, das Selbstbestimmungsgesetz rasch zu reformieren.
Liebich war bereits 2023 vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und der Billigung eines Angriffskriegs zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Zum Haftantritt im August des Vorjahres erschien Liebich jedoch nicht, sondern setzte sich ab. Erst Anfang April wurde die Person in Tschechien festgenommen und am Mittwoch nach Deutschland ausgeliefert.
Nach Angaben der Justizvollzugsanstalt Chemnitz wird bei transgeschlechtlichen Gefangenen jeder Fall einzeln geprüft. Entscheidend seien unter anderem die Persönlichkeit der betroffenen Person, das Vollzugsziel sowie die Sicherheit und Ordnung in der Haftanstalt.
Erst nach einer umfassenden Abwägung werde entschieden, ob eine Unterbringung im Frauen- oder Männervollzug erfolgt.
Der Fall löste in Deutschland eine breite Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz aus. Mit der raschen Verlegung ins Männergefängnis dürfte diese Diskussion nun neuen Auftrieb erhalten.