Taxler verweigern kurze Fahrt

Trotz Beförderungspflicht! Taxis lassen Haider stehen

Alfons Haider berichtet, dass ihn mehrere Taxis am Wiener Hauptbahnhof nicht mitnehmen wollten. Dabei gilt in Wien eine Beförderungspflicht!
Christoph Weichsler
15.03.2026, 13:33
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Eine kurze Fahrt um rund 19 Euro – und trotzdem kein Taxi! Kulturmanager Alfons Haider (68) schilderte auf Instagram, dass ihn mehrere Taxifahrer am Wiener Hauptbahnhof stehen ließen. Laut dem Entertainer wollten die Fahrer ihn nicht mitnehmen, weil er mit Bankomatkarte zahlen wollte und die Strecke zu kurz gewesen sei – wir berichteten.

Taxis hätten Haider fahren müssen!

Eine Nachfrage von "Heute" bei Wiens Taxivermittler 40100 zeigt: Eigentlich sind die Regeln eindeutig. Für Wiener Taxifahrer gilt grundsätzlich eine Beförderungspflicht, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa wenn das Ziel im Pflichtfahrgebiet liegt und kein Sicherheitsrisiko besteht.

Eine kurze Strecke oder ein niedriger Fahrpreis gelten dabei normalerweise nicht als Grund, eine Fahrt einfach abzulehnen. In einem Fall wie dem von Haider hätte die Fahrt daher grundsätzlich durchgeführt werden müssen.

Hätte nicht fahren dürfen – Kartenzahlung Pflicht

Auch beim Bezahlen gibt es klare Vorgaben. Wie der Taxivermittler erklärt, dürfen Wiener Taxis gar nicht in den Dienst gehen, wenn das Gerät für Bankomat- oder Kreditkartenzahlung nicht funktioniert. Lehnt ein Fahrer eine Fahrt mit dem Hinweis auf fehlende Kartenzahlung ab, wirft das daher Fragen auf.

Wer sich von einem Taxi unfair behandelt fühlt, kann den Vorfall auch melden. Über ein Online-Formular der Wirtschaftskammer Wien können Fahrgäste Beschwerden einreichen - etwa mit Kennzeichen, Datum und Uhrzeit. Der Taxi-Innungsdienst prüft solche Hinweise dann genauer.

Beim Taxivermittler heißt es außerdem, dass es rund um stark frequentierte Orte, wie den Wiener Hauptbahnhof, immer wieder zu solchen Situationen kommen könne. Man versuche gemeinsam mit dem Taxi-Innungsdienst gegen solche Fälle vorzugehen.

Fahrgäste sollen Taxler melden

Fahrgäste werden deshalb ausdrücklich ermutigt, solche Vorfälle zu melden. Wichtig sei, das Kennzeichen zu notieren oder zu fotografieren sowie Uhrzeit und Ort festzuhalten.

Diese Informationen können anschließend an den Taxi-Innungsdienst gemeldet werden. Wird ein Fahrer über 40100 gemeldet, sucht das Unternehmen laut eigener Auskunft zunächst das Gespräch. Sollte sich das Verhalten nicht ändern, wird der Fahrer nicht mehr über den Vermittler vermittelt.

Doch noch heimgekommen

Haider selbst schrieb, dass er es schließlich "irgendwie nach Hause geschafft" habe. Wie genau er schließlich heimkam, ließ der Moderator allerdings offen. Der Fall zeigt jedenfalls: Wer sich von einem Taxi zu Unrecht abgewiesen fühlt, sollte den Vorfall dokumentieren und melden – nur so können Konsequenzen folgen.

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