Gefahr für Demokratie

Über 1.000 Juristen fordern ein AfD-Verbotsverfahren

Mehr als tausend Juristen fordern ein AfD-Verbotsverfahren. Ein Gutachten sieht die Partei als Gefahr für Demokratie und Menschenwürde.
Newsdesk Heute
03.08.2026, 21:07
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Mehr als tausend Juristen in Deutschland machen jetzt Druck für ein AfD-Verbotsverfahren beim deutschen Verfassungsgericht. Mindestens 1.051 Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus der Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtspraktikanten haben einen offenen Brief an die deutsche Bundesregierung und die Abgeordneten im Bundestag unterschrieben.

Das hat der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) am Montag in Berlin bekanntgegeben. Der Brief stammt ursprünglich aus Mitte Juli und wurde damals schon von über 500 Juristen unterschrieben und veröffentlicht. Darin bezieht sich der RAV auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

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Das Ergebnis: Die Politik der AfD verstoße gegen das Menschenwürdeprinzip und das Demokratieprinzip im Grundgesetz und sei daher verfassungswidrig. Bundestag und Bundesregierung sind laut den Juristen jetzt erneut aufgefordert, "unverzüglich die notwendigen Schritte für die Stellung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen und damit ein Verbot der Partei zu bewirken", wie es im Schreiben heißt.

"Nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken"

Die Unterzeichner befürchten sonst "einen ernsthaften Schaden für die Demokratie und die Bedrohung vieler Menschen, sollte es der AfD gelingen, ihre verfassungsfeindliche Politik in die Realität umzusetzen".

Angela Furmaniak, die Vorsitzende des RAV und Mit-Initiatorin des offenen Briefs, sagt: Das Grundgesetz gebe "ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss". Die Politik dürfe sich "nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken", sondern müsse "handeln, bevor es zu spät ist".

Laut Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes gelten Parteien dann als verfassungswidrig, "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".

Solche Parteien können vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Einen Antrag für das Verbot einer bundesweit organisierten Partei dürfen nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht stellen.

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall. Einige Landesverbände werden bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

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