Bereits zum zweiten Mal innerhalb von drei Jahren musste sich eine 21-Jährige aus Pasching (OÖ) wegen ihrer Verbindungen zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vor Gericht verantworten. Eine frühere Verurteilung hielt die junge Frau offenbar nicht davon ab, die Terrororganisation weiterhin zu verherrlichen. Am Mittwoch folgte am Landesgericht Linz die nächste Strafe.
Die Angeklagte mit tschetschenischen Wurzeln erschien laut "Kronen Zeitung" in einem grauen Tschador vor dem Schöffengericht. Die Staatsanwaltschaft warf der Sozialhilfeempfängerin vor, sich in den Jahren 2023 und 2024 an der Terrororganisation IS beteiligt zu haben.
Konkret soll die 21-Jährige in Unterhaltungen mit jungen Mädchen die Terrormiliz positiv dargestellt haben.
Zudem wurde ihr angelastet, mehreren weiblichen Jugendlichen in einer Moschee Videos des IS gezeigt beziehungsweise über den Nachrichtendienst Telegram weitergegeben zu haben. Darunter sollen sich auch Aufnahmen von Hinrichtungen befunden haben.
Für die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.
Wie die "Krone" berichtet, verhängte das Linzer Schöffengericht gegen die 21-Jährige eine unbedingte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Besonders schwer wiegt dabei die Vorgeschichte der Angeklagten: Schon einmal war sie wegen ihrer Beteiligung am IS verurteilt worden. Dennoch soll sie die Terrororganisation weiterhin verherrlicht haben.