Wer die österreichische Staatsbürgerschaft bekommt, soll sie künftig auch wieder verlieren können. Mit dieser Forderung lässt Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) aufhorchen. Nach den Halloween-Krawallen in mehreren europäischen Städten präsentierte er am Mittwoch (4. November) in Linz ein Maßnahmenpaket gegen Gewalt und Kriminalität.
Im Mittelpunkt steht eine weitreichende Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts. Haimbuchner will unter anderem eine Staatsbürgerschaft auf Probe, längere Wartezeiten für Einbürgerungen und strengere Konsequenzen für straffällige Asylberechtigte.
Besonders weit geht die Forderung nach einer Staatsbürgerschaft auf Probe. Nach den Vorstellungen der FPÖ soll eine Einbürgerung künftig nicht mehr in jedem Fall endgültig sein. Wer nach der Einbürgerung schwere Straftaten begeht, Widerstand gegen die Staatsgewalt leistet oder Terrorismus unterstützt, soll seinen österreichischen Pass wieder verlieren können.
Haimbuchner begründet das damit, dass österreichische Behörden bei Asylberechtigten nicht immer Informationen aus deren Herkunftsländern einholen können. Dadurch könnten etwa Vorstrafen oder extremistische Hintergründe unbekannt bleiben.
Auch der Weg zur Staatsbürgerschaft soll deutlich schwieriger werden. Die FPÖ verlangt eine Mindestwartezeit von 15 Jahren, bevor jemand eingebürgert werden kann.
Zusätzlich will Haimbuchner den Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft abschaffen. Stattdessen sollen Behörden künftig nach Ermessen entscheiden, ob jemand den österreichischen Pass erhält.
Die Staatsbürgerschaft solle nach Ansicht der FPÖ nicht automatisch nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen beansprucht werden können.
Ein weiterer Vorschlag betrifft Drittstaatsangehörige mit Schutzstatus. Bei jeder Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat soll automatisch ein Verfahren zur Aberkennung des Schutzstatus und zur Außerlandesbringung eingeleitet werden.
Dafür verlangt Haimbuchner auch Änderungen auf europäischer Ebene. Denn die derzeitigen rechtlichen Voraussetzungen für die Aberkennung des Flüchtlingsstatus sind enger gefasst.
Hintergrund der Forderungen sind schwere Ausschreitungen rund um Halloween. Haimbuchner verweist unter anderem auf Vorfälle in Frankreich, Frankfurt und Zürich, bei denen Polizisten verletzt, Geschäfte beschädigt und Barrikaden angezündet wurden.
Auch in Österreich hatte die Polizei vor Halloween wegen Gewaltaufrufen in sozialen Medien ermittelt. In der Halloween-Nacht selbst registrierte die Wiener Polizei demnach 509 Anzeigen und zehn vorläufige Festnahmen.