Eine böse Überraschung erlebte eine 39-Jährige, als sie in ihre Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Wien-Margareten zurückkehrte. Nach Angaben der Polizei befand sich dort eine ihr unbekannte Frau.
Die Mieterin reagierte sofort: Sie verließ die Wohnung wieder, versperrte die Tür und rief die Polizei. Beamte des Stadtpolizeikommandos Margareten wurden zum Wohnhaus geschickt und von der 39-Jährigen bereits erwartet.
Als die Polizisten die Wohnung betraten, trafen sie tatsächlich eine 51-jährige slowakische Staatsbürgerin im Inneren an. Die Räume waren laut Polizei durchwühlt worden.
Bei den weiteren Ermittlungen kam ein früherer Vorfall ans Licht. In dieselbe Wohnung war bereits vor einiger Zeit eingebrochen worden. Dabei soll auch ein Wohnungsschlüssel verschwunden sein. Dieser Einbruch war der Polizei bereits bekannt.
Da die Beamten an der Tür keine neuen Einbruchsspuren entdeckten, gehen sie davon aus, dass sich die Verdächtige möglicherweise mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel Zutritt verschafft hatte.
In ihrer Tasche fanden die Polizisten verschiedene Schmuckstücke. Diese wurden sichergestellt. Die 51-Jährige wurde vorläufig festgenommen.
Doch wenig später nahm der Fall eine weitere ungewöhnliche Wendung. Die 39-Jährige wartete gerade auf Beamte des Landeskriminalamtes Wien, die in der Wohnung Spuren sichern sollten. Dabei bemerkte sie erneut eine unbekannte Person in ihren vier Wänden.
Diesmal handelte es sich um einen Mann. Polizisten des Landeskriminalamtes konnten den 27-jährigen slowakischen Staatsbürger gerade noch beim Verlassen der Wohnung antreffen.
Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann der Ehemann der zuvor festgenommenen 51-Jährigen ist. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten nach eigenen Angaben Eigentum der Wohnungsbesitzerin sowie Einbruchswerkzeug. Die Gegenstände wurden sichergestellt, auch der 27-Jährige wurde vorläufig festgenommen.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurden beide Beschuldigten anschließend auf freiem Fuß angezeigt. Das bedeutet, dass sie nicht in Haft blieben. Die Ermittlungen und das Strafverfahren gegen sie laufen jedoch weiter. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.