Es sind Fälle, die wie ein Schildbürgerstreich wirken oder Behörden-Willkür vermuten lassen, die in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" behandelt werden. Auch an diesem Samstag wird Peter Resetarits ab 18 Uhr wieder einige kuriose Fälle präsentieren.
Einer davon hat es besonders in sich. Herr G. wollte Ende Februar dieses Jahres in Baden (NÖ) zum Joggen fahren, als eine Frau mit ihrem Auto seinen Seitenspiegel streift und beschädigt. Der 75-Jährige fährt der Lenkerin sofort nach und notiert sich das Kennzeichen des Pkw. Danach geht er laufen. Zwei Stunden später erstattet er dann bei der Polizei Anzeige.
Für Herrn G. ist der Vorfall damit erledigt. Daher staunt er nicht schlecht, als er von der BH Mödling eine Strafe bekommt. Herr G. musste 165 Euro wegen des Vergehens der Fahrerflucht bezahlen, da er den Unfall nicht umgehend bei der Polizei gemeldet hat.
Tragischer ist das Schicksal von Frau M., das ebenso mit einem Autounfall zu tun hat. Sie wurde bei einem Crash, an dem sie keine Schuld hatte, schwer verletzt. Sie leidet bis heute an den Folgen dieses Frontalzusammenstoßes, der ihr Leben nachhaltig verändert hat. Sie ist arbeitsunfähig und verzweifelt.
Obwohl die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch für alle unfallkausalen Spätfolgen einstehen muss, gibt es regelmäßig Konflikte darüber, welche Schmerzen, Therapien oder Behandlungen vom Unfall herrühren. Gibt es jetzt nach 14 Jahren und mehr als einem Dutzend Verhandlungen eine Lösung?