Im Bezirk St. Pölten kam es zu einem ungewöhnlich langen Rechtsstreit. Auslöser: eine Polizeikontrolle. Eine Frau war im Mai 2024 bei einer Routinekontrolle angehalten worden.
Die Polizei stellte "wässrige Augen, Unruhe und Zittern" fest, wie der "Kurier" schreibt. Ein Alkotest ergab 0,0 Promille. Daraufhin vermuteten die Beamten eine mögliche Beeinträchtigung durch Suchtmittel.
Die Frau erklärte, sie leide an Osteoporose und an Morbus Sudeck und verwies auf ein ärztlich verordnetes Fentanyl-Schmerzpflaster. Sie legte einen Behindertenausweis vor. Trotz dieser Angaben wurde sie laut Bericht auf die Dienststelle gebracht, wo ihr Blut abgenommen wurde.
Nach Angaben des "Kurier" wurde der Führerschein noch am selben Tag abgenommen, da ein Amtsarzt eine Fahruntüchtigkeit feststellte. Die Frau musste ihren Heimweg ohne Fahrzeug antreten.
Ein späteres Gutachten habe jedoch ergeben, dass der im Blut festgestellte Fentanyl-Wirkstoff in therapeutisch unbedenklicher Konzentration vorhanden war. Hinweise auf eine Suchtgiftbeeinträchtigung oder Fahruntüchtigkeit fanden sich nicht.
Trotzdem verhängte die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eine fette Geldstrafe: 220 Euro plus rund 290 Euro Untersuchungskosten! Die Betroffene bekämpfte diese Entscheidung mit Hilfe eines Rechtsanwalts vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich.
Das Gericht kam nun nach mehr als einem Jahr zu dem Schluss, dass die Untersuchungsergebnisse keine Beeinträchtigung belegten. Das Verfahren wurde letztendlich eingestellt. Wie der "Kurier" abschließend berichtet, liegt damit eine rechtskräftige Entscheidung vor.