Messerattacke am Gürtel

Unterwelt-Legende "Kurti" droht die 32. Verurteilung

Erstmals wegen Mordversuchs musste sich ein altbekannter Krimineller am Mittwoch verantworten. "Bumzua" soll er einen Syrer abgestochen haben.
Christian Tomsits
14.05.2025, 18:56
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Der Nachmittag des 7. Juni, brachte Rotlicht-Legende "Kurti" (54) vom Gürtel  – wieder einmal in den Häf’n. Der Grund: Der 54-Jährige, der jahrelang als "Türlsteher" in der Szene aktiv war, soll einen Asylwerber in einem Gürtelpark mit einem Messer attackiert haben, "weil er nervig war". Das Opfer habe ihn und seine Freundin beim gemeinsamen Konsum gestört. "I hau mir alles eine, wenns mir schlecht geht, aber I wollt ihn aber ned wegrama", gestand der 31-fach vorbestrafte reumütig eine Körperverletzung ein, bestritt aber gemeinsam mit Anwalts-Veteran Elmar Kresbach die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachte Tötungsabsicht vehement.

Der Tatort war kein schöner Anblick, überall war Blut. Das Opfer überlebte, der Verdächtige wurde Tage später ohne das Messer geschnappt. Nachdem Mitte Jänner bereits Geschworenen auf absichtlich schwere Körperverletzung entschieden hatten, legten Berufsrichter ihr Veto ein. Das Verfahren fand deshalb – inklusive Zeugen, Gutachter und Co. am Mittwoch erneut am Wiener Landl statt. Der Angeklagte blieb in U-Haft, ließ sich  dort kredenzte Menü – das er 28 Jahre seines Lebens gewohnt war – sichtlich schmecken. Man merkte, ihm an, dass er vor Gericht bereits Routine hat.

"Es waren alle auf gut Wienerisch bumzua", versuchte Kresbach die unübersichtliche Situation im Gürtelpark zu beschreiben. "Man darf sich das nicht wie im Garten vom Schloss Versailles vorstellen, sondern das war unterste Szene", so der Jurist. Die Beteiligten hätten sich sicherlich nicht "im Burgtheaterdeutsch" beflegelt. Und: Der Syrer hätte "an Spitz" (Anmerkung: kleines Klappmesser am Schlüsselbund) gezogen, damit Kurti in den Bauch gestochen und die Frau geschlagen. "I bin a Roma, bei uns werden Frauen geschützt", gestand der Angeklagte Schnittbewegungen ein. Vertagt, nicht alle Zeugen kamen. Die Unschuldsvermutung gilt.

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