Student Parsa K. ist fassungslos: Seit drei Jahren studiert der gebürtige Iraner in Wiener Neustadt Wirtschaftsingenieurwesen, steht nun kurz vor seinem Abschluss. Einzig die Masterprüfung fehlt ihm noch, doch hier hat die Sache ihren Haken. "Dafür wird meine Original-Bachelorurkunde verlangt", schildert der Student. Das Problem: Diese liegt mitten in einem Kriegsgebiet – Parsas Heimatland Iran.
"Aufgrund der aktuellen Reisewarnung wegen des Krieges ist diese Region einfach zu gefährlich, um die Urkunde zu holen", ist Parsa verzweifelt. Doch die Uni bleibt hart: Ohne Urkunde keine Masterprüfung.
Auch Parsas Eltern, die noch im Iran leben, können ihm die Urkunde nicht per Post schicken. "Ein direkter Postversand aus meinem Heimatdorf nach Österreich ist nicht möglich", erklärt der 38-Jährige, der vor acht Jahren nach Österreich kam. Er selbst, ist sich der Student sicher, würde mit seinem österreichischen Pass gar nicht erst einreisen dürfen: "Mit einer EU-Staatsbürgerschaft gibt es immer Probleme wegen des Verdachts auf Spionage." Die Urkunde im Original zu beschaffen, sei also praktisch unmöglich für Parsa.
Dass die Urkunde unbedingt jetzt im Original vorgelegt werden muss, versteht der 38-Jährige nicht. "Ich verweigere die Vorlage des Dokuments nicht. Ich möchte auch keinen Masterabschluss ohne Nachweis. Ich bitte nur um eine sichere und faire Lösung, weil ich mehrere Jahre (Anm.: die meisten davon noch vor Kriegsbeginn) Zeit, Geld und Arbeit in dieses Studium investiert habe und mir nur noch die kommissionelle Masterprüfung fehlt."
Seinen gültigen Bachelorabschluss hat sich Parsa bereits von offizieller Stelle bestätigen lassen, doch auch das bringt ihn nicht weiter. Eine Kopie der Urkunde wurde ebenfalls nicht akzeptiert. "Ich erhalte von der FH kaum Rückmeldung – seit 50 Tagen schon", weiß er nicht weiter.
"Heute" erkundigte sich bei der FH Wiener Neustadt nach Optionen für den verzweifelten Studenten. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verlange man im Rahmen der Zulassung zu einem ordentlichen Masterstudium den Nachweis, dass ein einschlägiges Bachelorstudium (oder ein gleichwertiges Vorstudium) abgeschlossen wurde.
Sei die Vorlage eines urkundlichen Nachweises im Rahmen des Zulassungsverfahrens aus besonderen Gründen nicht möglich, sei man um eine Lösung bemüht – so auch in Parsas Fall.
"Tatsächlich werden derzeit in einem entsprechenden Fall alternative Möglichkeiten zur Feststellung der Erfüllung von Zugangsvoraussetzungen geprüft."
Zu betonen sei vor allem eines: "Im Hinblick auf Studierende aus dem Iran ist festzuhalten, dass die Erfüllung der Nachweisanforderungen in den weitaus überwiegenden Fällen unproblematisch war."