Was nach einer persönlichen Entscheidung klingt, ist in Österreich oft eine Frage der Bürokratie. Denn beim Thema Bestattung kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Besonders deutlich wird das in Vorarlberg – dort darfst du eine Urne tatsächlich im eigenen Garten aufstellen. Doch wie auch die ORF-Sendung "Gute Nacht Österreich" mit Peter Klien zeigt, wird daraus schnell ein Langzeitprojekt: Wer das macht, verpflichtet sich gleich für mindestens 30 Jahre!
Ein einzelner Platz reicht nämlich nicht. Das Vorarlberger Gesetz erlaubt keine einfache Einzelurne, sondern verlangt eine genehmigte Begräbnisstätte. Und die funktioniert rechtlich nicht wie ein Grab, sondern wie eine kleine Anlage.
Heißt konkret: Du musst deinen Garten so gestalten, dass er den Anforderungen an eine dauerhafte Ruhestätte entspricht. Die Anlage ist nicht nur formal zu genehmigen, sondern auch dauerhaft zu betreiben und zu erhalten – in Vorarlberg gesetzlich mindestens 30 Jahre lang, inklusive Pflege und Einhaltung aller Vorgaben.
Damit nicht genug: Für diese private Anlage brauchst du auch noch eine eigene Friedhofsordnung. Also genau jene Vorschriften, die man sonst nur von öffentlichen Friedhöfen kennt. Selbst im eigenen Garten gelten damit klare Regeln – von der Nutzung bis zur Pflege. Der private Abschied wird so schnell zur bürokratischen Angelegenheit mit fixem Rahmen.
Ganz anders sieht es in Niederösterreich aus. Dort darf die Asche von Verstorbenen unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Donau übergeben werden.
Während du in Vorarlberg fast einen kleinen Friedhof errichten musst, reicht in Niederösterreich also im Extremfall der letzte Weg in den Fluss. Die Unterschiede könnten größer kaum sein. Ob Mini-Friedhof im Garten oder Abschied in der Donau – in Österreich entscheidet die Adresse, wie kompliziert dein letzter Weg wird.