Drei Jahre Haft drohen

"Verbotene Liebe" – Pädagogin schwanger von 14-Jährigem

Eine Kindergärtnerin soll in Wien eine Beziehung mit einem 14-jährigen Schüler gehabt haben. Nun drohen mehrere Verfahren, die Ermittlungen laufen.
Wien Heute
15.05.2026, 13:12
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Jetzt ermittelt die Polizei gegen eine Kindergärtnerin in Wien. Die Frau soll um die 24 Jahre alt sein, sich auf einem Wiener Bildungscampus in eine Affäre mit einem Schüler (14) gestürzt haben. Die Pädagogin wurde schlussendlich sogar von dem Jugendlichen schwanger, wir berichteten.

Pädagogin im Krankenstand

Kollegen der Frau auf dem Bildungscampus sollen von der "verbotenen Liebe" gewusst, aber nichts gesagt haben. Tragischerweise verlor die Wienerin das ungeborene Kind, die Kindergärtnerin ist derzeit im Krankenstand. Wie es beruflich mit ihr weitergeht, ist unklar. Neben möglichen dienstrechtlichen Konsequenzen drohen der Frau auch strafrechtliche Ermittlungen, informiert die Bildungsdirektion.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Polizei ist im Bild

"Seitens der Bildungsdirektion für Wien kann ich rückmelden, dass die Schulleitung unmittelbar nach Kenntnis des Verdachts ihrer Meldepflicht nachgekommen ist und sowohl die Abteilung Stadt Wien – Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) als auch die Landespolizeidirektion Wien sowie die Bildungsdirektion informiert hat", so eine Sprecherin der Wiener Bildungsdirektion zu "Heute".

Bis zu 3 Jahre Haft drohen

Nach einer Anzeige wird wegen mutmaßlichen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses ermittelt. Der Frau droht im Falle eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft. Es könnte aber für sie noch schlimmer kommen: Denn geprüft wird auch, ob der Jugendliche zur Zeit der Liason überhaupt schon 14 Jahre alt war.

Weitere Ermittlungen drohen

Denn wäre er erst 13 Jahre alt gewesen, gilt der Schüler als strafunmündig. In diesem Fall könnte dann auch noch wegen sexuellen Missbrauchs ermittelt werden. Für die betroffene Pädagogin gilt die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 15.05.2026, 13:15, 15.05.2026, 13:12
Jetzt E-Paper lesen