Schon drei Mal hatte ein Wiener (38) vor einem Richter am Wiener Landl Platz genommen – nun gab es bereits zum vierten Mal ein Wiedersehen mit dem "alten Bekannten" vor Gericht. Der 38-Jährige hatte angeblich immer wieder Drogenprobleme, war zuletzt laut eigenen Angaben schwer kokainabhängig.
"Ich war schockiert, was Drogen aus einem Menschen machen können", so Star-Verteidiger Philipp Wolm, der den wegen Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und Drogendelikten vorbestraften Angeklagten schon einmal vertreten hatte.
Diesmal soll der 38-Jährige aus Wien-Liesing etwas zu viel im "Pulverschnee" gewedelt haben. Seine Frau ließ sich scheiden, wollte dem Suchtverhalten ihres Partners, mit dem sie zwei Kinder hat, nicht länger zusehen. Daraufhin brannten bei dem Angeklagten die Sicherungen durch. Der 38-Jährige soll seine Ex-Frau gestalkt und bedroht haben. Sprachnachrichten wurden im Saal vorgespielt. "Du wirst heute erledigt", richtete der Wiener seiner Ex darauf per WhatsApp aus. "Du kommst mir nicht davon. Was ist? Traust dich nicht zurückrufen?" Auch soll er randaliert, die Haustüre seiner Ex beschädigt haben.
"Ich schäme mich dafür", so der reumütige 38-Jährige vor Gericht. "Ich habe seit drei Jahren immer mehr Kokain genommen." Das weiße Pulver brachte ihm gehörigen Ärger ein. So soll der 38-Jährige aus Geldnot in einer Garage in ein Auto eingebrochen sein, daraus ein teures Saxophon samt Zubehör gestohlen haben. Der Schaden betrug 4.800 Euro. "Was haben Sie damit gemacht?", fragte der Richter. "Ich habe das Saxophon bei einem Dealer gegen vier Gramm Koks getauscht." Trotz Waffenverbots wurde bei dem Angeklagten eine Gaspistole gefunden.
"Er war dem Drogensumpf verfallen. Seine Frau wollte das zu Recht nicht mehr mit ansehen", so Star-Anwalt Wolm. "Damit kam er nicht klar, er geniert sich." Wolm forderte einen Freispruch vom Stalkingvorwurf für seinen Mandanten.
Aufgrund der Entschlagung der Ex-Frau – sie wollte nicht gegen den Vater ihrer Kinder aussagen – kam es dann auch so. Der 38-Jährige wurde aber wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Einbruchsdiebstahls und anderer Delikte schuldig gesprochen. In der Haft bekommt er nun Medikamente gegen seine Sucht, er will auch eine Therapie machen. Das Urteil: 18 Monate Haft – noch nicht rechtskräftig. Die Unschuldsvermutung gilt.