Die Anklage wiegt schwer: Dem jungen Rennfahrer wird zur Last gelegt, nach einem feuchtfröhlichen Abend 2019 eine Pflegefachfrau im Haus der Familie des siebenfachen Formel-1-Weltmeisters vergewaltigt zu haben. Die Frau soll so betrunken gewesen sein, dass sie nicht mehr stehen konnte, und nachdem Kollegen sie im Obergeschoss in ein Bett gelegt hatten, soll sich der Beschuldigte zweimal an ihr vergangen haben.
Der Angeklagte, der gut mit "Schumis" Sohn Mick befreundet war, wohnte vorübergehend im Haus, die Familie selbst war am Tatabend des 23. November 2019 nicht zu Hause. Die Familie ist auch in keiner Weise in den Fall involviert. Für den knapp 30-jährigen Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Obwohl der Mann zuvor mit der Justiz kooperiert hatte, war er am Mittwoch nicht aus Australien angereist, wie "24 Heures" berichtet. Sein Anwalt, Luc Vaney, beantragte beim Gericht die Vertagung des Verfahrens.
Davon wollte der Verteidiger des Opfers nichts wissen und lehnte den Antrag entschieden ab. "Mehrere Elemente" würden die Fortsetzung der Verhandlung an diesem Tag rechtfertigen, so Anwalt Patrick Michod. Er führte insbesondere das "sehr schwere Leiden" des Opfers an: "Dreieinhalb Jahre Ermittlungen sind eine lange, sehr lange Zeit", sagte er.
Michod bezeichnete den Rennfahrer als "Feigling", der für seine Taten keine Verantwortung übernehmen wolle. Er habe sich auch nicht für den Prozess entschuldigt. Dessen Ausgang steht für ihn fest: Die Beweislage sei "erdrückend". Doch der Gegenanwalt gab an, sein Mandant habe sehr wohl vor Gericht erscheinen wollen, habe aber "persönliche Sorgen" familiärer Art, die ihn vom Flug in die Schweiz abgehalten hätten. Bei einer Verschiebung des Prozesses werde er anwesend sein.
Der Staatsanwalt folgte gemäß "24 Heures" dieser Argumentation und verlangte eine Verschiebung des Prozesses um sechs Monate. Nach langer Beratung fällte die Gerichtspräsidentin Patricia Cornaz schließlich ihre Entscheidung: Der Prozess wird auf einen noch festzulegenden Termin verschoben, voraussichtlich im kommenden Jahr.