Viele Schulen hatten schon zuvor Einschränkungen, das neue Gesetz zeigt aber Wirkung. "Ein Gesetz ist schon etwas anderes als eine Hausordnung, sodass die Schüler - Stand jetzt - doch etwas weniger rebellieren", so Bundesschulsprecherin Mira Langhammer.
Lehrkräfte informierten die Schüler über die neuen Regeln, Verbotsschilder unterstützen die Umsetzung. Eltern wurden per Brief oder digital verständigt. "Das macht auch Sinn, die Eltern reinzuholen", sagt Langhammer. Von Schwierigkeiten sei ihr bisher nichts bekannt. Die Befürchtung, Jugendliche könnten auf Zweit- oder Dritthandys ausweichen, habe sich laut Langhammer nicht bewahrheitet. Wenn alle miteinander reden statt aufs Handy zu schauen, verliere es seinen Reiz.
Auch die Abnahme unerlaubt genutzter Geräte verläuft bislang ohne größere Probleme. Schäden oder Verluste werden von der Republik ersetzt. Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) berichtete, er habe bisher "keinerlei Rückfragen" zum Verbot erhalten. Die Regelung funktioniere "relativ gut", kritisiert jedoch fehlende Sanktionsmöglichkeiten, etwa wenn Eltern auf Gesprächseinladungen nicht reagieren.
Auch die Elternvertretung zeigt sich zufrieden. Laut Paul Haschka vom Bundeselternverband wurden keine Umsetzungsprobleme gemeldet.
Die Verordnung untersagt bis zur achten Schulstufe die Nutzung von Handys, Smartwatches und ähnlichen Geräten in der Schule und bei Schulveranstaltungen. Ausnahmen können von Schüler-, Lehrer- und Elternvertretung beschlossen werden. Im Unterricht bleibt die Nutzung zu Lernzwecken erlaubt.
Geräte dürfen bei Verstößen bis Schulende abgenommen werden. In schwerwiegenden Fällen, etwa bei Mobbing oder problematischen Inhalten, wird das Handy nur an Erziehungsberechtigte zurückgegeben. Schulautonome Regelungen bleiben bestehen, widersprüchliche Passagen mussten angepasst werden.