Eine Nachricht der Ganztagsvolksschule Vereinsgasse in der Wiener Leopoldstadt sorgt bei einem Vater für Verwunderung. Am Mittwoch erhielt er über das schulische Informationssystem eine Mitteilung mit dem Titel "Info IMPFUNGEN" verschickt.
Darin war von "verpflichtenden Kinderimpfungen" die Rede. Tatsächlich sind die an Wiener Schulen angebotenen Impfungen aber freiwillig und setzen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten voraus. Der Ärger ist groß.
Konkret hieß es in der Nachricht: "In nächster Zeit bekommt ihr (nicht alle Schulstufen) Informationen zu den verpflichtenden Kinderimpfungen." Die Eltern wurden außerdem gebeten, die entsprechenden Unterlagen auszufüllen und diese gemeinsam mit dem Impfpass ihrem Schulkind wieder mitzugeben. Bei der Vakzination handelt es sich um eine Vierfach-Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis) und Kinderlähmung (Poliomyelitis).
Ein Wiener Vater sieht darin eine missverständliche Formulierung. Ihm gehe es ausdrücklich nicht darum, "für oder gegen Impfungen Stellung zu beziehen", betont er gegenüber "Heute". Seine Sorge betrifft vielmehr die Kommunikation: Durch das Wort "verpflichtend", die Aufforderung zur raschen Rückgabe und eine beiliegende Einverständniserklärung könne bei Eltern der Eindruck entstehen, die Impfung selbst sei verpflichtend und die Erklärung müsse unterschrieben werden.
Gerade bei medizinischen Maßnahmen sei aus Sicht des Vaters entscheidend, dass klar zwischen einem Impfangebot beziehungsweise einer Empfehlung und einer Verpflichtung unterschieden werde.
Die Bildungsdirektion Wien stellt auf "Heute"-Anfrage klar: "Die genannten Impfungen sind freiwillig und werden ausschließlich nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten durchgeführt."
Eltern erhielten dafür die Impfinformationen und Einverständniserklärungen des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien. Nur wenn eine unterschriebene Erklärung sowie der Impfpass vorliegen und die Impfung erforderlich ist, werde das Kind beim vorgesehenen Termin geimpft.
Auch die offiziellen Informationen der Stadt Wien sind eindeutig: Der schulärztliche Dienst führt im Rahmen des nationalen Kinderimpfkonzepts kostenlose Impfungen "mit Einverständniserklärung der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten" durch. Auf der Impfseite der Stadt werden die entsprechenden Schutzimpfungen als empfohlene beziehungsweise kostenlose Impfangebote geführt.
Damit bleibt vor allem die Frage, warum in der Schulnachricht ausgerechnet von "verpflichtenden Kinderimpfungen" gesprochen wurde. Ob es sich bei der Formulierung schlicht um einen Fehler handelte und ob sie gegenüber den Eltern noch richtiggestellt wurde, geht aus der vorliegenden Stellungnahme nicht hervor.