Wie im Flug verging für Rechtsanwalt Piotr Pyka am 31. August 2025 die Zeit nicht: Der Wiener hätte gemeinsam mit einem Begleiter um 13.30 Uhr von Wien aus in Richtung Bergamo (I) abheben sollen. Doch im Laufe des Tages kam es immer wieder zu Verschiebungen.
Um 18.30 Uhr reichte es den beiden – sie entschlossen sich, vom Vertrag mit Ryanair zurück- und die Fahrt mit dem Nachtzug anzutreten – denn bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden steht Reisenden dieses Recht zu.
Für Pyka und seinen Begleiter die richtige Entscheidung. Der ursprünglich gebuchte Flug kam erst am 1. September um 01.50 Uhr an – eine Verspätung von zehn Stunden und 55 Minuten. Nach EU-Fluggastrechten steht Passagieren bei so großen Verspätungen eine Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Person sowie die Rückerstattung des Ticketpreises zu. Insgesamt forderte der Anwalt daher 755,96 Euro von der Airline.
Die Forderung erwies sich aber als Bruchlandung – denn Ryanair kam trotz Aufforderung der Zahlung nicht nach. Die Sache landete schließlich vor dem Bezirksgericht Schwechat. Da Ryanair im Verfahren nicht reagierte, erließ das Gericht im heurigen Jänner ein Versäumungsurteil: Die Airline muss dem Kläger 755,96 Euro plus Zinsen und die Verfahrenskosten in Höhe von 277,14 Euro zahlen.
Das beeindruckte die Fluglinien offenbar nicht – das Geld blieb weiterhin aus. Pyka beantragte schließlich die Exekution – also die zwangsweise Eintreibung der Forderung. Das Gericht genehmigte am 11. März sowohl eine Fahrnis-, als auch eine Forderungsexekution gegen die Fluglinie: "Ich werde das Exekutionsverfahren gegen Ryanair mit derselben Genauigkeit betreiben, mit der Ryanair das Handgepäck seiner Passagiere kontrolliert", verspricht Pyka.
Bei der Forderungsexekution können dafür etwa Ansprüche, die Ryanair gegenüber Zahlungsdienstleistern, Banken oder anderen Geschäftspartnern hat, herangezogen werden. "Ich weiß allerdings nicht, ob Ryanair irgendwelche offenen Forderungen hat", meint Pyka. Läuft die Forderungsexekution ins Leere, kann auf die Fahrnisexekution zurückgegriffen werden.
Hier können auch bewegliche Sachen der Airline gepfändet werden – etwa Gegenstände in Flugzeugen (Alkoholika, Parfums usw.) oder Büro-Inventar am Flughafen Wien-Schwechat. "Der Gerichtsvollzieher kann im Zuge dessen auch ein ganzes Ryanair-Flugzeug pfänden. Er darf alles pfänden, was Ryanair gehört", so der Jurist.
Der Wiener kann die Untätigkeit der Fluglinie nicht nachvollziehen: "Es kann doch nicht sein, dass man ein Flugzeug pfänden lassen muss, damit Ryanair ein rechtskräftiges Urteil erfüllt. Fluggastrechte müssen ernst genommen werden", fordert Pyka.
Nachdem noch die Kosten für das Exekutionsverfahren in Höhe von 295,77 Euro dazu kommen, summiert sich der Gesamtbetrag laut Gericht mittlerweile auf über 1.345 Euro. "Heute" fragte selbstverständlich bei Ryanair um eine Stellungnahme in der Causa an – ein Antwort blieb allerdings trotz Wartezeit aus.