Nur ein paar Tage nach seiner Entlassung aus dem Häf'n – wo er wegen eines (glücklicherweise rechtzeitig) vereitelten Anschlags am Wiener Westbahnhof einsaß – wurde ein 15-jähriger Terror-Sympathisant wieder rückfällig, begrüßte Schaulustige zum Hochsicherheitsprozess provokant mit dem Islamisten-Finger.
Der schmächtige Bursche mit den zerzausten Haaren soll zusammen mit seinem 18-jährigen Cousin versucht haben, Ende November des Vorjahres in einem Army-Shop in Wien-Floridsdorf Waffen zu besorgen – "um den Staatsschutz, der mich verfolgt, zu provozieren", so der Teenager am Dienstag zum völlig fassungslosen Richter.
Das funktionierte "leider" so gut, dass der Arbeitslose ein paar Tage später wieder hinter Gitter saß. In seiner kurzen Zeit in Freiheit soll er Dutzende Propaganda-Videos am Handy gehortet haben, darunter eine grausame, durch ein radikalisiertes Kind durchgeführte Enthauptung in Syrien. "Sie kennen die Hintergrundgeschichte dazu ja nicht", schockierte der unbelehrbare Bursche mit Relativierung der eindeutigen IS-Inhalte.
Das verwundert kaum: Laut Ergebnis einer Hausdurchsuchung hatte der Teenager sein Kinderzimmer mit einer schwarzen Islam-Flagge überm Bett "verziert". Darin filmte er sich laut Anklage auch vermummt, wie er mit erhobenem Tauhid-Finger und krächzender Stimme ein gewaltverherrlichendes IS-Nashid zum Besten gibt.
Er singe eben gerne und das Lied habe ihm gefallen, meint er. Auf die Frage, ob er als Märtyrer sterben wolle, meinte er tatsächlich: "Ja, denn es ist etwas Gutes für seinen Gott zu sterben." Auch am Terror-Regime des IS finde er "nicht alles schlecht". Einen Anschlag habe er aber beim zweiten Mal nicht mehr verüben wollen, beteuerte er.
Dem widerspricht eine mitangeklagte Drohung, die er gegenüber einem Mithäftling im Jugendhäf'n am Münnichplatz geäußert haben soll. "Ich muss einen Christen töten, um ins Paradies zu kommen, und wenn ich keinen Christen finde, töte ich dich!", soll er nach einem Streit gesagt haben.
Auch Verteidigerin Anna Mair gingen, angesichts der extrem verfestigt scheinenden IS-Ideologie des trotzigen Terror-Verdächtigen, zunehmend die Argumente aus. "Der reine Besitz des Materials alleine ist aber nicht strafbar", erklärte sie. Und sollte recht behalten: Am Nachmittag gab es einen Freispruch vom Terror! Für die gefährliche Drohung und eine bei der Polizei getätigte Falschaussage gab es dennoch 10 Monate Haft – nicht rechtskräftig.