Bedingte Haft, hohe Geldstrafe

Versteinerte Miene – Wöginger nach Urteil gezeichnet

Montag fiel in Linz das Urteil gegen VP-Klubchef August Wöginger. Sieben Monate bedingt, dazu 43.200 Euro – er nahm das Urteil versteinert entgegen.
Oberösterreich Heute
04.05.2026, 15:23
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Es ist der Moment, auf den alle im Saal gewartet haben: Punkt 14 Uhr verkündet die Richterin am Landesgericht Linz das Urteil. VP-Klubobmann August Wöginger sitzt da, Blick nach vorne, die Hände ruhig vor sich. Keine Regung im Gesicht, keine sichtbare Emotion.

Als die Worte fallen – schuldig, sieben Monate bedingt, dazu 43.200 Euro Geldstrafe – bleibt der VP-Politiker äußerlich völlig gefasst: kein Kopfschütteln, kein Aufseufzen. Beobachter schildern: Wöginger wirkt wie versteinert, fast schon stoisch.

Auch während der Begründung der Richterin ändert sich daran wenig. Sie spricht von einem klaren Ergebnis des Beweisverfahrens, davon, dass es sich nicht um ein bloßes "Bürgeranliegen" gehandelt habe. Die Chat-Nachrichten würden eine andere Sprache sprechen. Wöginger hört zu – regungslos.

Erst nach der Verkündung löst sich die angespannte Stille langsam. Doch auch da zeigt sich Wöginger kontrolliert. Kein Ausbruch, keine Emotionen – stattdessen ein diszipliniertes Auftreten.

Kurz darauf tritt er vor die Medien, da sieht er gezeichnet aus. Die Worte sind gefasst, fast nüchtern: Er habe immer die Wahrheit gesagt, Schmid hingegen nicht. Er werde gegen das Urteil vorgehen und rechne mit einem Freispruch in der nächsten Instanz.

Dann ein weiterer Paukenschlag: Nur Minuten nach dem Urteil erklärt Wöginger seinen Rücktritt als Klubobmann. Die Entscheidung wirkt vorbereitet, der Ton bleibt ruhig. "Die letzten Wochen haben mich an meine Grenzen gebracht", sagt der 51-Jährige. Dennoch wolle er als Abgeordneter im Nationalrat bleiben.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Während die Staatsanwaltschaft einen Schuldspruch gefordert hatte, pochte die Verteidigung auf Freispruch. Wögingers Anwalt hat bereits Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Es gilt für alle die Unschuldsvermutung.

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