Nach Tod von Joggerin

Hunde "scharf" machen – nun ist alles wieder anders

Der Verfassungsgerichtshof hebt das Verbot von Beiß- und Angriffstrainings für private Hunde auf. Die Regelung war formal rechtswidrig.
03.04.2026, 10:33
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Als der Listenhund "Elmo" 2023 eine Joggerin in Oberösterreich tödlich verletzte, kam der Ball ins Rollen und vor allem Tierschützer machten das sogenannte "Beiß- und Angriffstraining" - einen Teil des Schutzhundesports - dafür verantwortlich. Laut Zeugenaussagen sei nämlich genau "Elmo" mehr schlecht als recht privat zur "Kampfmaschine" trainiert worden, weshalb es überhaupt erst zu diesem schrecklichen Unfall kommen konnte.

Die meisten Politiker zeigten sich schnell von den Argumenten aller Tierschützer überzeugt, weshalb seit 2025 ein Verbot für das "Beiß- und Angriffstraining" verabschiedet wurde. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof die Verordnung vom damaligen Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) aufgehoben. Das Verbot ist damit vorerst wieder Geschichte.

Tierschützer verärgert

Während der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) die Entscheidung begrüßt, fühlen sich Tierschützer wie jene vom Verein gegen Tierfabriken oder auch Vier Pfoten völlig veräppelt.

„Diese Trainings und Wettbewerbe sind nicht nur eine Gefahr für Menschen, sondern auch ein Tierschutzproblem und können deshalb bei entsprechender Formulierung natürlich auch vom Bund durch die Hundeausbildungsverordnung verboten werden.“
Verein gegen Tierfabriken

Vier Pfoten sieht vor allem die Kollision mit dem Tierschutzgesetz, denn das Beiß- und Angriffstraining versetzt bereits sehr dünnhäutige Hunderassen wie den Malinois in großen Stress und verursacht Halswirbelsäulenprobleme und auch Zahnverletzungen. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten gäbe es schließlich wie Sand am Meer, weshalb man den Mehrwert des unzeitgemäßen Schutzhundetrainings für Privatpersonen nicht erkennt.

Gänzlich anders sieht das Philipp Ita, der Präsident des ÖKV. Er freut sich über die Entscheidung der Verfassungsgerichtshofes - und sagt:

„Es ist ein Tag der Freude für alle Gebrauchshundesportler, dass sie diesen Sport wieder ausüben dürfen und nicht ins Ausland verdrängt werden“
Philipp ItaPräsident ÖKV

Formfehler

Der Verfassungsgerichtshof hatte die Verordnung wegen eines Formalfehlers aufgehoben. Der frühere Tierschutzminister Rauch habe seine Kompetenzen überschritten, weil er nicht mit dem Tierschutz, sondern mit sicherheitspolizeilichen Argumenten gearbeitet hat – und das ist Sache der Bundesländer.

Das Ministerium hatte damals argumentiert, dass verschiedene Formen des Hundetrainings die Aggressivität der Tiere fördern könnten. Das Verbot wurde schließlich 2025 umgesetzt.

Nach dem Urteil des Höchstgerichts erwartet sich Ita nun von der Politik, "dass den Hundehaltern und Züchtern die entsprechende Wertschätzung entgegengebracht und ihnen nicht durch zusätzliche Regularien das Leben erschwert wird".

{title && {title} } tine,red, {title && {title} } 03.04.2026, 10:33
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