Strengere Regeln in OÖ

Viel strengere Regeln – das droht jetzt Flüchtlingen

Pflichtkurse, unbezahlte Mithilfe und mehr Möglichkeiten für Kürzungen: Oberösterreich plant strengere Regeln für die Grundversorgung.
Oberösterreich Heute
23.09.2026, 03:00
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Wer Hilfe bekommt, soll stärker mitziehen müssen: OÖ will die Regeln für die Grundversorgung verschärfen und damit laut Land Sozialmissbrauch verhindern. Asyl-Landesrat Christian Dörfel (ÖVP) erklärte am Dienstag: "Wer in Oberösterreich Schutz erhält, muss ab dem ersten Tag bereit sein, eine Gegenleistung zu erbringen."

Cornelia Altreiter-Windsteiger, Leiterin der Abteilung Soziales des Landes OÖ, und Asyl-Landesrat Christian Dörfel (ÖVP).
FOTOKERSCHI/Werner Kerschbaummayr

Mithilfe im Quartier wird Pflicht

Konkret sollen unbezahlte Hilfstätigkeiten in den Quartieren verpflichtend werden. "Hilfs- und schutzbedürftige Personen, die arbeitsfähig sind, werden verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen und ihre Arbeitskraft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aktiv einzusetzen", betont die Leiterin der Sozialabteilung, Cornelia Altreiter-Windsteiger.

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Zudem will das Land die OÖ Hausordnung gesetzlich verankern: Menschen in der Grundversorgung müssen sie zur Kenntnis nehmen, unterschreiben und einhalten.

Auch Grundregel- und Orientierungskurse sollen im Gesetz verankert werden, dazu Deutschkurse bei hoher Bleibewahrscheinlichkeit. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Gewaltpräventionsmaßnahmen vorgesehen.

Die bereits flächendeckend eingeführte Sachleistungskarte soll gesetzlicher Standard werden. Wer vorgeschriebene Maßnahmen verweigert oder Regeln missachtet, muss laut den Plänen mit Konsequenzen rechnen.

Bei Regelverstößen drohen Konsequenzen

Das Land will die Möglichkeiten ausweiten, Leistungen zu kürzen oder Menschen aus der Grundversorgung zu entlassen. "Eigenverantwortung und Mitwirkung stehen ebenso im Vordergrund", erklärte die Leiterin der Sozialabteilung, Cornelia Altreiter-Windsteiger.

Fix beschlossen ist das neue Gesetz noch nicht: Es soll am 1. Oktober in den Landtag eingebracht werden, der Beschluss ist für Dezember geplant. Spätestens Anfang Februar 2027 sollen die neuen Regeln in Kraft treten.

red,23.09.2026, 03:00