Für Marius Borg Høiby (29) könnte der nächste Prozess zum gefährlichen Bumerang werden! Der Sohn von Königin Mette-Marit (53) wurde im Juni zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Doch statt das Urteil zu akzeptieren, kämpft er weiter um seine Unschuld in mehreren schweren Anklagepunkten.
Jetzt steht fest: Auch die Staatsanwaltschaft will vor dem Berufungsgericht noch einmal über das Strafmaß verhandeln. Und sie hat dabei ein klares Ziel – Marius soll länger hinter Gitter.
Schon im ersten Prozess hatte Staatsanwalt Sturla Henriksbø eine deutlich härtere Strafe gefordert. Sieben Jahre und sieben Monate sollte Marius nach Ansicht der Anklage ins Gefängnis.
Das Bezirksgericht Oslo entschied jedoch anders. Am 15. Juni wurde der 29-Jährige wegen insgesamt 34 Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt. Darunter waren zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht sowie Misshandlungen einer früheren Partnerin.
Von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen wurde er freigesprochen.
Für die Staatsanwaltschaft fiel die Strafe dennoch zu niedrig aus. Sie legte deshalb eine Gegenberufung gegen das Strafmaß ein.
Marius selbst bestreitet die schwersten Vorwürfe weiterhin. Insbesondere die Verurteilungen wegen zweier Vergewaltigungen und wegen Misshandlung seiner früheren Freundin Nora Haukland will er nicht akzeptieren.
Seine Berufung wurde im September zugelassen. Damit muss sich das Berufungsgericht Borgarting erneut mit den umstrittenen Vorwürfen beschäftigen.
Doch während Marius auf Freisprüche hofft, verfolgt die Staatsanwaltschaft das gegenteilige Ziel. Sie möchte erreichen, dass das Gericht die verhängte Gefängnisstrafe nach oben korrigiert.
Damit steht für den Königssohn deutlich mehr auf dem Spiel als nur die Bestätigung seiner bisherigen Verurteilung.
Für den nächsten Prozess hat sich Marius ein neues Verteidigerteam geholt. Alexander Greaker und Daniel Storrvik sollen ihn vor dem Berufungsgericht vertreten.
Die beiden Juristen wollen offenbar nichts dem Zufall überlassen. Laut der norwegischen Zeitung "VG" haben sie bereits 14 Zeugen aus dem ersten Verfahren und vier zusätzliche Zeugen angemeldet. Weitere Beweise könnten folgen.
Gleichzeitig gibt es Streit mit der Staatsanwaltschaft. Diese möchte die Zahl der persönlichen Zeugenaussagen reduzieren und stattdessen verstärkt Videoaufzeichnungen aus dem ersten Prozess verwenden.
Die Verteidigung lehnt das in dieser Form ab. Gerade bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Aussagen sei es wichtig, Zeugen erneut persönlich zu befragen.
Am 9. Februar 2027 soll das Berufungsverfahren beginnen. Vorläufig sind dafür 16 Verhandlungstage eingeplant. Sollte dieser Zeitplan halten, könnte der Prozess am 5. März enden.
Bis dahin bleibt Marius weiterhin mit elektronischer Fußfessel auf dem königlichen Anwesen Skaugum. Erst am Mittwoch entschied das Berufungsgericht, dass der 29-Jährige vorerst nicht aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Seine juristischen Probleme sind damit längst nicht ausgestanden.