"Darf E-Card-Urlaub machen"

Völlig legal! Wiener fährt im Krankenstand auf Urlaub

Großer Ärger für einen Arbeitgeber! Ein Wiener Installateur fährt trotz Krankenstand fast drei Wochen ins Ausland – mit offizieller ÖGK-Genehmigung.
André Wilding
13.08.2025, 09:05
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Während sich viele das Reisen längst nicht mehr leisten können, gibt es offenbar Ausnahmen – und zwar auf Krankenkassenkosten. Ein Fall aus Wien sorgt jetzt für Kopfschütteln: Ein Mitarbeiter eines Installateurbetriebs fällt seit rund einem Monat wegen eines Nabelbruchs aus. Nach der OP verlängerte der ÖGK-Chefarzt den Krankenstand bis Oktober.

"Einer meiner Mitarbeiter ist seit etwa einem Monat aufgrund eines Nabelbruchs im Krankenstand, vor einer Woche wurde er operiert und teilte uns mit, dass er weiter im Krankenstand bleiben müsse", erklärt ein Installateurmeister gegenüber der "Kronen Zeitung".

Brief von ÖGK

Unmittelbar vor dem Nabelbruch hatte der Mann laut dem Bericht bereits einen Sommerurlaub für einen Besuch in seiner Heimat Mazedonien beantragt – und diesen hatte das Unternehmen auch genehmigt.

Laut seinem Chef hätte er den Krankenstand aber unterbrechen müssen, um regulär Urlaub zu nehmen. "Er wollte dann aber drei Wochen Urlaub haben, was wir nicht genehmigen konnten, weil er sonst fünf Minustage gehabt hätte", stellt der Arbeitgeber in der "Krone" klar.

Doch dann kam die Überraschung: Ein offizielles Schreiben der ÖGK erlaubte ihm, fast drei Wochen während des Krankenstands ins Ausland zu reisen. "Das heißt, seine Urlaubstage bleiben bestehen und er darf auf Kosten der Steuerzahler auf offiziellen E-Card-Urlaub fahren", so der Installateur.

Arbeitgeber sauer

Die Krankenkasse beruft sich auf § 64 Abs. 5 der Krankenordnung. Demnach ist ein bewilligter Ortswechsel ins Ausland erlaubt, wenn er den Heilungsverlauf nicht gefährdet – oder sogar fördert – und die medizinische Betreuung gesichert ist.

Wie oft diese Praxis angewandt wird, will die ÖGK nicht sagen. Der Arbeitgeber versteht die Welt nicht mehr und bleibt nun fassungslos zurück. Der Mitarbeiter darf nun ganz offiziell auf "E-Card-Urlaub" fahren.

{title && {title} } wil, {title && {title} } Akt. 13.08.2025, 09:53, 13.08.2025, 09:05
Jetzt E-Paper lesen