Wie "Heute" kürzlich berichtete, bekam Helmut Hofmann im April unverhofft Post von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Darin enthalten, eine Zahlungsaufforderung über 133,10 Euro monatlich, die der 90-Jährige ab sofort monatlich zahlen soll. Als studierter Jurist, beschließt er sich zu wehren – mit Erfolg, wie sich jetzt zeigte.
"Wie komme ich jetzt dazu?", fragt sich Hofmann, als er das Folgende liest: "Anstelle eines Erlagscheins erhalten Sie untenstehende Einzahlungsinformation als Hilfestellung für die Zahlung von Beträgen an die Österreichische Gesundheitskasse." Per QR-Code soll er einzahlen, am besten gleich das Häkchen auf wiederholte Zahlung setzen.
"Vermutlich haben sie sich gedacht, der alte Trottel macht sicher einen Dauerauftrag", scherzt Hofmann im Gespräch mit "Heute". Das will er sich nicht gefallen lassen. "Ich wollte wissen, warum meine ÖGK-Beiträge nicht wie bisher von meiner pensionsauszahlenden Stelle einbehalten werden", sagt Hofmann über seinen Versuch, seinen Fall durch einen Anruf bei der ÖGK zu lösen.
Sein Gegenüber am Telefon erklärt ihm, dass die PVA damit nichts zu tun habe. Er müsse 2024 einen Fragebogen bekommen haben, aus dem hervorgehe, ob eine Verpflichtung zu zusätzlichen Beiträgen bestünde. "Diesen Fragebogen habe ich aber nie bekommen", ärgert sich der 90-Jährige.
Er sieht in diesen, für ihn völlig undurchsichtigen, Vorgängen eine "Unfähigkeitsbescheinigung" der ÖGK, die nach der Kassenfusion und einem Defizit von fast einer Milliarde Euro nun noch schlechter dastünde, als vor der Zusammenlegung. Jetzt soll Hofmann plötzlich einen monatlichen "Zusatzbeitrag" zu den Versicherungsbeiträgen seiner, seit 1967 mitversicherten, Frau zahlen.
"Heute" wollte von der ÖGK wissen, was es mit dem besagten Fragebogen auf sich hat und wie die Forderung von 133,10 Euro monatlich zustande kam. Am 16. Juli 2025 richtete "Heute" daher eine Anfrage an die ÖGK und bekam zunächst keine Antwort.
Jetzt reagierte die ÖGK und stellt fest: "Nach Rücksprache mit unserer zuständigen Fachabteilung können wir Ihnen mitteilen, dass der Fall von Herrn Hoffmann erfreulicherweise positiv erledigt wurde." Die Beantwortung zeigt, wie kompliziert Vorgänge rund um die Beitragspflicht offenbar immer noch sind:
"Herr Dr. Hofmann hatte seinen Hauptwohnsitz von Wien nach Niederösterreich verlegt", stellt die ÖGK fest und erklärt dann: "Dadurch wurde die Krankenversicherung von der Pensionsversicherungsanstalt PVA ab 1. Dezember 2024 in Niederösterreich neu angelegt, ebenso die Mitversicherung seiner Gattin." Ein solcher Vorgang löse automatisch die Aussendung des besagten Fragebogens aus, da dies eine gesetzliche Vorgabe sei.
"Wir erhielten nie eine Antwort, wobei Herr Dr. Hofmann im späteren Gespräch angab, den Fragebogen nicht bekommen zu haben", sagt die ÖGK. "Vermutlich haben die mir den Fragebogen an meine alte Adresse in Wien geschickt", sagt Hofmann.
Und: "Ich glaube, dass bei der ÖGK höchster Entbürokratisierungsbedarf vorhanden ist, der zu stillen wäre, bevor man darangeht, die Versicherten derart zu schikanieren." Dann wird der studierte Jurist, der heute in St. Andrä-Wördern (Bezirk Klosterneuburg) lebt und sich musikwissenschaftlich engagiert, etwas konkreter: "Es darf doch nicht sein, dass die nun zusammengelegten Krankenversicherungen aufs Geratewohl Beitragsbescheide ohne Prüfung der Voraussetzungen erlassen, nur weil sie ihre dafür maßgeblichen Unterlagen nicht mehr auffinden."
Tatsächlich hieß es gegenüber dem 90-Jährigen am Telefon, dass man über keine Unterlagen aus den 70ern verfüge. "Man konnte das müde Lachen des Beamten buchstäblich durch den Hörer wahrnehmen", sagt Hofmann. Man könne von einem 90-Jährigen nicht erwarten, dass er in seinen Unterlagen noch Daten findet, aus denen sich die Beitragspflicht während der letzten 50 Jahre ableiten lässt: "Noch dazu sollten diese Daten bei ÖGK selber archiviert und gespeichert sein."
"Heute", fragte deshalb die ÖGK: "Nach welchen Regeln richtet sich diese Geschäftspraxis, die offenbar rein auf den freiwilligen Angaben der Versicherten beruht? Wie gehen Sie sicher, dass in solchen Fällen die richtigen Schlüsse gezogen werden?" Eine konkrete Antwort hierauf gab die ÖGK aber nicht.
Dafür hebt die Gesundheitskasse aber hervor, dass Hofmanns Anliegen freundlich und schnell bearbeitet wurde: "Unsere ÖGK-Mitarbeiter*innen waren sehr bemüht, im direkten Kundenkontakt den Fall rasch zu lösen. So gelang es auch, die anzunehmende Beitragspflicht umgehend wieder zu stornieren. Weil Herr Dr. Hofmann keine Geburtsurkunden seiner Kinder hatte, wurde ein privater Versicherungsschein als Nachweis akzeptiert."
Hofmann, der sich fragt, wie "wohl Neunzigjährige ohne juristische Vorbildung auf eine solche Beitragsvorschreibung reagieren", sieht aber darüber hinaus strukturelle Missstände bei der ÖGK: "2022 habe ich für eine Wahlarztrechnung meines Neurologen von über 100 Euro lediglich 6 Euro rückvergütet bekommen." Auf Nachfrage habe es geheißen, dass keine Einzelleistungen abzurechnen waren. Eine falsche Behauptung, wie sich später zeigte.
Hofmann reklamierte zunächst, denn: "Auf der Rechnung standen deutlich und nicht zu übersehen die Einzelleitungen aufgelistet", sagt er. Als ihm "endlich die tariflichen Sätze vergütet wurden", wollte Hofmann noch wissen, wie die Vergütungsbeträge mit den entsprechenden Tarifposten zusammenhängen, um die Richtigkeit der Vergütung kontrollieren zu können.
"Damit stieß ich aber lediglich auf Unwillen und Unverständnis", sagt Hofmann. Das zeige doch ganz gut, wie es um die Verwaltung der ÖGK bestellt sei: "Seit die Einreichung von Rückvergütungen über die Wahlärzte läuft, klappt die Abrechnung zwar reibungslos, doch, ob die Leistungen tatsächlich tarifmäßig erstattet werden, kann man dabei nicht mehr kontrollieren."