Im zweiten Halbjahr 2025 sind in Vorarlberg 221 Vögel untersucht worden, bei zwei davon wurde die Vogelgrippe festgestellt. Im Jahr 2026 hat man auch schon 25 Proben geprüft, eine davon – die aus der vergangenen Woche – war positiv.
Landesrat Christian Gantner sagt, dass es in Vorarlberg nie ein auffälliges Vogelsterben gegeben hat. Trotzdem hält er es für gescheit, die Stallpflicht aufrechtzuerhalten, weil es eben immer wieder positive Tests gibt. Die Verordnung dazu kommt aber nicht vom Land, sondern vom Bundesministerium, betont Gantner.
14 Gemeinden sind mit "stark erhöhtem Risiko" betroffen:
Lochau, Bregenz, Hard, Fußach, Höchst, Gaißau, Hohenems, Lustenau, Altach, Feldkirch, Koblach, Mäder, Meiningen und Rankweil.
Dort gilt weiterhin Stallpflicht. Wenn das wegen der Bauweise nicht möglich ist und man weniger als 50 Tiere hält, müssen zumindest die strengeren Maßnahmen für Risikogebiete eingehalten werden, steht auf der Seite des Landes.
Zur Sicherheit gehört, dass Enten und Gänse von anderen Vögeln getrennt gehalten werden. Geflügel soll so gut wie möglich vor Wildvögeln geschützt werden. Die Fütterung sollte im Stall oder einem Unterstand passieren. Wildvögel dürfen nicht an die Tränke kommen. Beim Reinigen und Desinfizieren muss besonders genau gearbeitet werden.
Die Übertragung der Vogelgrippe auf Menschen tritt zum Glück selten auf und kommt nur bei direktem Kontakt mit kranken oder toten Tieren vor. Bei auffälligen Vögeln wird darum gebeten, es der zuständigen Behörde zu melden.