Verletzung übersehen

Von Ärzten abgewimmelt – Kärntnerin erhält 130.000 Euro

Nach einem Fahrradsturz wurde eine schwere Verletzung übersehen. Drei Jahre kämpfte eine Kärntnerin vor Gericht – nun bekommt sie 130.000 Euro.
Österreich Heute
11.08.2026, 13:16
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Für Frau C. begann vor vier Jahren ein Leidensweg, der ihr Leben nachhaltig veränderte. Die Kärntnerin war mit dem Fahrrad gestürzt und hatte sich dabei am linken Ellenbogen und am rechten Handgelenk verletzt. Im Krankenhaus wurde sie zwar behandelt – doch die entscheidende Verletzung blieb unentdeckt.

Die Frau hatte sich eine schwere Bandverletzung zwischen Kahn- und Mondbein zugezogen. Trotz auffälliger Befunde wurde diese im Unfallkrankenhaus nicht erkannt. Stattdessen wurde ihr Arm eingegipst. Die Schmerzen blieben massiv.

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Nicht ernst genommen

"Ich wurde eingegipst und hatte extrem starke Schmerzen. Wenn ich darauf hinwies, wurde ich als wehleidig eingestuft und heimgeschickt", erzählt sie in der "Kronen Zeitung".

Frau C. suchte wiederholt Hilfe, doch zunächst ohne Erfolg. Auch nach einem MRT wurde ihre Verletzung nicht richtig eingeordnet. Ihr sei gesagt worden, dass es sich um eine alte Verletzung handle.

"Das hat mich am meisten empört, dass niemand Verantwortung übernehmen will und Patienten so abgetan werden. Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren, aber ich habe mich nie ernst genommen gefühlt."

Vieles nicht mehr möglich

Erst ein anderer Spezialist erkannte, wie schwer die Verletzung tatsächlich war. Die Kärntnerin musste dringend operiert werden. Doch zu diesem Zeitpunkt waren bereits weitere Folgen entstanden.

Aus der zunächst übersehenen Verletzung entwickelte sich ein jahrelanger Leidensweg mit dauerhaften Schmerzen und starken Einschränkungen im Alltag. Auch heute kann Frau C. ihre rechte Hand nur noch eingeschränkt verwenden.

"Ich kann als Rechtshänderin nicht mehr schreiben, garteln oder sonst viel damit tun. Aber man muss die Dinge nehmen, wie sie kommen."

Gutachter bestätigt Behandlungsfehler

Juristisch ließ die Kärntnerin nicht locker. Ihr Anwalt Paul Wolf forderte zunächst 31.000 Euro Schmerzensgeld. Die AUVA lehnte zunächst ab.

Im Verfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt kam schließlich ein Gerichtsgutachten zu einem entscheidenden Ergebnis: Die Behandlung war nicht "lege artis", also nicht entsprechend den Regeln der Heilkunst.

Auch die vom Gutachter berechneten Schmerzperioden spielten eine wichtige Rolle. Frau C. betont, dass ihre starken Schmerzen lange Zeit unterschätzt worden seien. Sie litt schließlich unter einem chronischen Schmerzsyndrom und musste einige Jahre früher in Pension gehen.

"Ich musste deswegen auch einige Jahre früher in Pension gehen, ich hätte meine Kinder gerne noch unterrichtet."

130.000 Euro nach drei Jahren

Nach drei Jahren Rechtsstreit gibt es nun einen rechtskräftigen Vergleich. Frau C. erhält 130.000 Euro Schmerzensgeld, zusätzlich werden die gesamten Prozesskosten übernommen.

"Ich bin immer noch ein bisschen fassungslos, aber hocherfreut", sagt die Kärntnerin.

Für sie ist der Fall damit abgeschlossen. Anderen Menschen, die sich nach einem möglichen Behandlungsfehler rechtlich zur Wehr setzen wollen, rät sie, sich nicht von der Angst vor einem negativen Ausgang abschrecken zu lassen.

"Ich wusste, das Risiko besteht, dass alles anders ausgeht – aber weniger als nichts kann es ja nicht werden. Man darf sich einfach nicht zu sehr hineinsteigern."

Auch Anwalt Paul Wolf bezeichnet den Ausgang als außergewöhnlich. Die Höhe des Vergleichs sei für eine Verletzung dieser Art bemerkenswert und zeige die besondere Tragweite des Falls.

{title && {title} } red, {title && {title} } 11.08.2026, 13:16