"Trick" geht nach hinten los

Vorarlberger zog ins Ausland, um Zivildienst zu umgehen

Ein Vorarlberger zog in die Schweiz, ignorierte trotz Bescheid seinen Zivildienst – jetzt muss er mehr als 800 Euro Strafe zahlen.
Christoph Weichsler
22.03.2026, 16:54
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Einfach ins Ausland ziehen und damit alle Verpflichtungen los sein? Genau das dürfte sich ein junger Vorarlberger gedacht haben – doch diese Rechnung ging ordentlich nach hinten los. Obwohl er mittlerweile in der Schweiz lebt, kommt er um eine saftige Geldstrafe nicht herum. Mehr als 800 Euro muss der Mann zahlen, weil er seinen Zivildienst schlicht nicht angetreten hat, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre.

Besonders brisant: Der Einberufungsbescheid lag bereits vor. Schon 2024 wurde der Mann offiziell dazu aufgefordert, seinen Dienst anzutreten. Damit war die Sache rechtlich klar geregelt. Ein späterer Umzug ins Ausland ändert daran nichts mehr – auch wenn genau das viele offenbar glauben.

Einfach nicht erschienen

Statt den Dienst anzutreten oder den richtigen Rechtsweg zu gehen, entschied sich der Vorarlberger für eine denkbar einfache Lösung: Er schickte ein kurzes E-Mail an seine zugewiesene Einrichtung. Darin erklärte er, dass er nun in der Schweiz wohne und deshalb nicht kommen werde. Mehr passierte nicht.

Doch genau hier liegt der Fehler, der viele Leser aufregen dürfte: Weder war das die zuständige Stelle, noch erfüllt so ein Mail die nötigen rechtlichen Voraussetzungen. Wer gegen einen Bescheid vorgehen will, muss sich an die Behörde wenden – und das in korrekter Form. Einfach absagen reicht eben nicht.

Trick flog sofort auf

Hinzu kommt: Den Wohnsitzwechsel hätte der Mann rechtzeitig nachweisen müssen – und zwar bevor der Bescheid zugestellt wird. Danach ist es zu spät. Genau das wurde ihm nun zum Verhängnis. Der vermeintlich einfache Ausweg über das Ausland entpuppte sich als teurer Irrtum.

Nachdem er seinen Dienst nicht angetreten hatte, folgte die Konsequenz: eine Geldstrafe von über 800 Euro. Dagegen wehrte sich der Mann zwar noch vor Gericht, doch auch dort hatte er keine Chance.

Gericht bleibt hart

Das Landesverwaltungsgericht machte kurzen Prozess und bestätigte die Strafe. Die Begründung ist eindeutig: Der Bescheid war gültig, der Dienst verpflichtend – und das Verhalten des Mannes nicht ausreichend, um sich daraus zu befreien.

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Damit bleibt dem Vorarlberger am Ende nur eines: zahlen. Und wohl die Erkenntnis, dass man sich mit einem Umzug ins Ausland nicht so leicht vor seinen Pflichten drücken kann.

{title && {title} } CW, {title && {title} } 22.03.2026, 16:54
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