Die Temperaturen steigen

Wann das Grillen auf dem Balkon verboten ist

Grillen am Balkon ist oft erlaubt – doch Hausordnung, Mietvertrag und Brandschutz setzen klare Grenzen.
Heute Life
18.06.2026, 14:04
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Wenn die Temperaturen steigen, wird der Balkon für viele zur Outdoor-Küche. Doch bevor Würstel, Steak oder Gemüse auf den Rost kommen, lohnt sich ein Blick in die Hausordnung. Denn obwohl Grillen auf dem Balkon in Österreich grundsätzlich erlaubt ist, gibt es einige wichtige Einschränkungen.

Hausordnung kann Grillen verbieten

Viele Mieter gehen davon aus, dass Grillen auf dem eigenen Balkon immer erlaubt ist. Tatsächlich können Vermieter jedoch Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung festlegen. Vor allem bei Holzkohlegrills greifen häufig Einschränkungen, weil Rauchentwicklung, Geruchsbelästigung und Brandgefahr zu Konflikten führen können.

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"Das Grillen auf Außenflächen von Wohnungen ist in Österreich grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber bestimmten Einschränkungen wie etwa dem Schutz vor starkem Rauch oder Lärm", erklärt Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz sowie Recht und Normen im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV).

Zieht Rauch regelmäßig in benachbarte Wohnungen oder fühlen sich Nachbarn erheblich gestört, kann die Hausverwaltung das Grillen untersagen. Wer sich nicht an bestehende Regeln hält, riskiert im Extremfall sogar Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses.

Holzkohlegrill sorgt am häufigsten für Ärger

Vor allem Holzkohlegrills stehen immer wieder im Mittelpunkt von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Neben Rauch und Geruch stellt auch Funkenflug ein Risiko dar. Auf Balkonen in Mehrparteienhäusern können glühende Partikel leicht auf brennbare Gegenstände gelangen oder Schäden an der Fassade verursachen.

„Mieter haben grundsätzlich das Recht, in angemessenem Ausmaß zu grillen, sollten allerdings zuvor einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag werfen.“

Kaltenegger rät deshalb dazu, sich vor dem ersten Grillabend genau über die geltenden Regeln zu informieren: "Mieter haben grundsätzlich das Recht, in angemessenem Ausmaß zu grillen, sollten allerdings zuvor einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag werfen."

Viele Hausordnungen enthalten spezielle Vorgaben zur Art des Grills, zu erlaubten Zeiten oder zu bestimmten Bereichen, in denen gegrillt werden darf.

Auch Elektro- und Gasgrills sind kein Freibrief

Ein Elektrogrill gilt zwar als deutlich nachbarschaftsfreundlicher, dennoch ist er nicht automatisch überall erlaubt. Unsachgemäße Nutzung, beschädigte Kabel oder Fettbrände können ebenfalls gefährlich werden. Gleiches gilt für Gasgrills.

"Bestimmte Sonderregelungen in Sachen Art, Ort und Zeit der erlaubten Grillaktivitäten können in Hausordnung oder Mietvertrag festgelegt sein", betont Kaltenegger. Wer diese Vorgaben missachtet, müsse mit Konsequenzen rechnen.

Je nach Stadt gelten unterschiedliche Regeln

Zusätzlich zu Hausordnung und Mietvertrag können auch regionale Vorschriften eine Rolle spielen. In manchen Städten und Gemeinden gelten strengere Bestimmungen für offenes Feuer auf Balkonen.

"In einigen Regionen Österreichs – etwa in Linz und Innsbruck – ist das Grillen mit offenem Feuer auf Balkonen nicht gestattet", sagt Kaltenegger. In Wien sei das Grillen mit Holzkohle-, Elektro- und Gasgrills hingegen grundsätzlich erlaubt, sofern Hausordnung oder Mietvertrag nichts anderes vorsehen.

Hunderte Verletzte jedes Jahr

Dass Vorsicht geboten ist, zeigen auch die Unfallzahlen. Laut KFV müssen jährlich rund 700 Menschen nach Grillunfällen im Krankenhaus behandelt werden.

Gerade auf Balkonen erhöhen enge Platzverhältnisse, brennbare Materialien und die Nähe zur Gebäudestruktur das Risiko. Wer grillen möchte, sollte deshalb ausreichend Abstand zu Möbeln, Markisen und Fassaden halten – und vor allem prüfen, ob das Grillen im eigenen Wohnhaus überhaupt erlaubt ist.

{title && {title} } red, {title && {title} } 18.06.2026, 14:04
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