Behörden alarmiert

Warnung vor neuer Krankheit – schon 40 Vögel getötet

Die Behörden warnen: Ein hochansteckendes Virus greift bei Vögeln um sich. In Oberösterreich mussten bereits zahlreiche Tiere getötet werden.
Oberösterreich Heute
27.03.2026, 22:31
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Die Newcastle Disease, auch Atypische Geflügelpest genannt, ist meldepflichtig. Sie trifft vor allem Tauben, aber auch bei Haus- und Nutzgeflügel. Sie kann sich durch direkte und indirekte Übertragung rasch ausbreiten und zu hohen wirtschaftlichen Verlusten in Geflügelbeständen führen.

In Österreich ist die NCD laut Informationen des Landes im Hausgeflügel zuletzt 1997 aufgetreten. Bei Wild- sowie bei Haus- und Hobbytauben wurde das Virus jedoch immer wieder nachgewiesen. Im Vorjahr kam es bei Wildvögeln in der Steiermark, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien zu vermehrten Ausbrüchen.

Jetzt ist in Oberösterreich (Bezirk Vöcklabruck) eine Taubenhaltung betroffen. Dort mussten 40 Tiere einer privaten Haltung getötet und Desinfektionsmaßnahmen ergriffen werden.

Strenge Sicherheitsmaßnahmen

Die Übertragung erfolgt auf direktem Weg über alle Körperflüssigkeiten (Kot, Augen-, Nasen- und Rachensekrete) und indirekt über die Luft und kontaminierte Gegenstände.

Daher ist die konsequente Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen von höchster Bedeutung. So kann die Verbreitung hintangehalten werden.

Experten empfehlen, direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln bestmöglich zu verhindern. Ebenfalls wichtig: konsequente Hygienemaßnahmen wie etwa Kleidungswechsel und die Desinfektion von Schuhwerk und Geräten sowie die Einrichtung von Schleusen.

Außerdem essenziell: die Einschränkung des Zugangs zu Haltungen für betriebsfremde Personen und die sorgfältige Kontrolle von Tierzukäufen.

Bei der NCD besteht – anders als bei der Geflügelpest (HPAI, Vogelgrippe) – die Möglichkeit zur Impfung. In Österreich sind diverse Immunisierungen verfügbar, zur Anwendung wird auf freiwilliger Basis dringend geraten.

Beim Auftreten verdächtiger klinischer Symptome ist unverzüglich die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) zu verständigen. Die Zeichen für eine Ansteckung ähneln jenen der Geflügelpest: etwa hohe Sterblichkeit, drastischer Rückgang der Legeleistung, Fieber, Apathie, Appetitlosigkeit, schnupfenähnliche Symptome, Atemnot oder Durchfall.

Eine Übertragung auf den Menschen ist zwar nicht gänzlich auszuschließen, gilt jedoch als ungefährlich. Eine Infektion kann zu einer Bindehautentzündung führen.

Zur Früherkennung und Verhinderung einer weiteren Ausbreitung sollen tot aufgefundene wildlebenden Tauben gemeldet werden. Nähere Informationen gibt es hier und bei der AGES.

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