Wer kündigt oder gekündigt wird, steht oft vor der Frage: Was darf ich eigentlich mitnehmen? Die eigene Kaffeetasse und den privaten iPod – das ist klar. Doch bei allem anderen wird es schnell kompliziert.
Grundsätzlich gilt: Mitnehmen darfst du nur, was du selbst mitgebracht hast oder wofür du ausdrücklich die Erlaubnis deines Arbeitgebers hast. Alles andere kann als Diebstahl gewertet werden – mit ernsten Konsequenzen.
Wie "computerwoche.de" berichtet, nehmen viele Mitarbeiter Unterlagen mit, die sie für das Unternehmen erstellt haben – etwa Kontaktlisten, Projektpläne oder Marketingmaterial. "An und für sich ist daran nichts auszusetzen", erklärt Sicherheitsexperte Jon Heimerl. Problematisch wird es aber, wenn die Dokumente Kundendaten oder interne Informationen wie strategische Pläne enthalten.
Besonders heikel sind Geschäftsgeheimnisse. Diese dürfen unter keinen Umständen zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden – auch nicht, wenn man sie nur im Kopf hat. Wer erwischt wird, dem drohen empfindliche Strafen oder sogar Schadensersatzforderungen.
Ein drastisches Beispiel zeigt, wie ernst Unternehmen das nehmen: Ein Mitarbeiter wurde entlassen und ging mit firmeneigenen Informationen über ein Forschungsprojekt zur Konkurrenz. Die alte Firma schickte dem neuen Arbeitgeber einen Anwaltsbrief – dieser zog daraufhin sein Jobangebot zurück. Der Ex-Mitarbeiter brauchte zwölf Monate, um einen neuen Job zu finden.
Wer Firmengeräte einfach einpackt, riskiert eine Anzeige wegen Diebstahls. Bei einem Laptop mit Software im Wert von mehreren tausend Euro kann das sogar als schwerer Diebstahl gewertet werden. Manche Firmen melden den Wert des gestohlenen Geräts auch direkt dem Finanzamt – dann muss der Ex-Mitarbeiter dafür Steuern zahlen.
Anders sieht es aus, wenn du auf deinem privaten Gerät für die Firma gearbeitet hast. Dann hast du möglicherweise Unternehmensdaten auf deinem Computer. Ohne eine unterschriebene Vereinbarung hat der Arbeitgeber hier kaum Handhabe.
Experten raten: Bevor du kündigst, räume in Ruhe alle persönlichen Daten von Firmengeräten. Informiere auch die IT-Abteilung, damit niemand stutzig wird. Denn in manchen Firmen wirst du nach der Kündigung sofort vom Gelände begleitet – ohne Chance, noch etwas zu holen.